Kfz-Zulassungsstelle
79312 Emmendingen
Telefon 07641/451-9500
Fax 07641/451-9501
E-Mail zulassungsstelle@landkreis-emmendingen.de
Aktuelle Informationen
Neu ab 01.03.2008
Es dürfen bei Zulassungen nur noch elektronische Versicherungs-
bestätigungen (eVB) angenommen werden, wobei hierzu von der
Versicherung die Versicherungsbestätigungs-Nummer
(7-stelliger alpha-nummerischer Code) gegenüber dem Kunden bekannt gegeben werden muss. Möglich ist auch eine Versicherungs-
bestätigung in Papierform, wobei aber die VB-Nummer darin enthalten
sein muss.
Ab 01.07.2007 darf die Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde steuerpflichtige Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn der/die Fahrzeughalter/in:
- Eine schriftliche Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem auf Ihn/Sie oder einen dritten laufenden Konto bei einem inländischen Kreditinstitut erteilt oder
- Eine Bescheinigung vorlegt, wonach das Finanzamt auf eine Einzugsermächtigung wegen einer erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet und
- Der die Fahrzeughalter/in bei den Finanzämtern des Landes Baden Württemberg keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände hat und keine diesbezüglichen Nebenleistungen schuldet.
Eine Zulassung kann nur erfolgen, wenn der Fahrzeughalter keine offenen Gebühren und Auslagen aus früheren oder aktuellen Zulassungsvorgängen beim Landratsamt Emmendingen hat.
Bei jedem Vorgang sollten bitte künftig immer die bisherigen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) vorgelegt werden.
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