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Die Müllgebührenbescheide 2010 kommen mit der Post 22.01.2010 


Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie beauftragte Hausverwaltungen erhalten Ende Januar Post von der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Emmendingen. In den Briefen stecken die Bescheide für die Müllgebühr 2010. Rund 38.000 Bescheide werden versandt. Wer zur Miete wohnt, erhält keinen eigenen Müllgebührenbescheid, weil dies vom Vermieter über die Nebenkostenrechnung mit Wasser und Abwasser erhoben wird.

Die Müllgebühren für dieses Jahr sind unverändert geblieben. Seit 2006 gelten damit die gleichen Gebührensätze im Landkreis Emmendingen für die Entsorgung der grauen Tonnen und die gesamte weitere Palette von der Grünschnittannahme über die Recyclinghöfe bis zu den Sammlungen des Schadstoffmobils und der Abholung von Sperrmüll, Schrott und Kühlgeräten. Alle diese Kosten sind mit der Müllgebühr abgedeckt, die bis spätestens 03. März 2010 in einem Betrag fällig ist. Abschlagszahlungen und Teilbeträge sind nicht möglich.

Die meisten Gebührenzahler müssen sich nicht selbst um das rechtzeitige Begleichen der Müllgebühr kümmern. Denn bereits 75 Prozent der Gebührenschuldner haben dem Landkreis eine Einzugsermächtigung zum Abbuchen der Müllgebühr erteilt. Für so genannte „Barzahler“ ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. Wer die Müllgebühr per Online-Banking überweist, sollte unbedingt vor Absenden die neue Bankverbindung der Abfallwirtschaft nochmals kontrollieren, die seit Jahresanfang gilt und auf dem Abfallgebührenbescheid aufgedruckt ist (Konto-Nummer 129 065 49 bei der Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau, BLZ 680 501 01).

Wer Mitte Januar seine Mülltonne gewechselt hat, wundert sich vielleicht beim Blick auf den Gebührenbescheid. Denn alle Bestellungen oder Rückgaben von Mülltonnen, die nach dem 10. Januar 2010 erfolgt sind, konnten im Gebührenbescheid 2010 nicht mehr berücksichtigt werden. Dies wird in einem Änderungsbescheid in wenigen Tagen nachgeholt.

Wichtiger Hinweis der Abfallwirtschaft: Alle Änderungsmitteilungen (z.B. Eigentümer, Bankdaten bei Abbuchungsauftrag, anderer Behälterbestand) können – um Schreibfehler und Missverständnisse zu vermeiden – nur schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen. Die Kontaktdaten sind im Abfallgebührenbescheid aufgeführt.