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Amerikanische Faulbrut im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Anfang September hat das Veterinäramt des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald in einem Bienenvolk auf der Gemarkung der Gemeinde Ehrenkirchen die Amerikanische Faulbrut festgestellt. Inzwischen hat sich das Ausbruchsgeschehen auf weitere Gebiete des Landkreises ausgeweitet, unter anderem auch auf die Gemeinde Glottertal. Der dortige Sperrbezirk ragt nun mit einem kleinen Teil auch in den Landkreis Emmendingen hinüber. Das Veterinäramt des Landkreises Emmendingen wurde informiert, dieses hat daraufhin eine Allgemeinverfügung erlassen.
Allgemeinverfügung Amerikanische Faulbrut Landkreis Emmendingen
Betroffen sind im Landkreis Emmendingen auf der Gemarkung Suggental der südliche Zufluss des Talbachs parallel des Kirchwegs bis zur Einmündung Talbach und weiter entlang bachaufwärts (südöstliche Richtung) bis zur Kreisgrenze. Auf der Gemarkung Denzlingen betrifft es das Gebiet ab der Kreuzung Landstraße/Glottertalstraße Richtung Heuweiler bis zum ersten Feldweg links den Pfaffenrainweg entlang des Flissertkopfwegs (östlich) bis zur Kreisgrenze.
Die detaillierten Grenzen des Sperrbezirks sind in einer Karte dargestellt, die unter folgendem Link einsehbar sind: 2023_AFB_BHS_EM
Bienenvölker im Landkreis Emmendingen, die in dem Sperrbezirk leben, müssen - soweit dies noch nicht geschehen ist - unverzüglich unter Angabe des Standortes der Bienenstöcke und der Völkerzahl beim Fachbereich für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Emmendingen unter Telefonnummer: 07641 451-4400 oder per E-Mail an veterinaeramt(@)landkreis-emmendingen.de gemeldet werden.
In dem Sperrbezirk ist es untersagt, bewegliche Bienenstände von Ihrem Standort zu entfernen, damit die Bienenseuche nicht verschleppt wird. Es dürfen auch keine Bienenvölker in den Sperrbezirk eingebracht werden. Die Maßnahmen sollen dazu dienen den Sporendruck in den Bienenvölkern zu verringern, sodass es im Frühjahr nach der Winterruhe nicht zu erneuten Ausbrüchen kommt.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Die Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Info:
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung der Bienen. Sie stellt keine Gefährdung für den Menschen dar, der Honig der betroffenen Bienen kann ohne Bedenken verzehrt werden. Es handelt sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein sporenbildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Erwachsene Bienen können nicht erkranken, die Brut aber wiederum anstecken. Die Brut stirbt größtenteils ab mit der Folge, dass das Bienenvolk immer schwächer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überleben.