Nachrichten aus dem Landkreis: Landkreis Emmendingen

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Aus- und Neubau der Rheintalbahn: Anhörungsverfahren für Abschnitt zwischen Kenzingen und Riegel/Malterdingen abgeschlossen

Erstelldatum14.03.2025

Der letzte Abschnitt des Streckenabschnitts 8 von Kenzingen bis Müllheim

Presse-Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg:

Die Planung zum Aus- und Neubau der Rheintalbahn geht voran: Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat das Anhörungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 zwischen Kenzingen und Riegel/Malterdingen mit der Abgabe der abschließenden Stellungnahme an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgeschlossen. Dies war der letzte Abschnitt des Streckenabschnitts 8 von Kenzingen bis Müllheim, für den das RP als Anhörungsbehörde zuständig war. Für den Streckenabschnitt 7 von Appenweier bis Kenzingen wird aufgrund einer Gesetzesänderung das gesamte Verfahren vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.

„Mit der Abgabe der letzten abschließenden Stellungnahme haben wir als Anhörungsbehörde unsere Hausaufgaben für den Aus- und Neubau der Rheintalbahn erledigt. Die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene im Rahmen dieses Jahrhundertprojekts und die damit verbundene Stärkung des Nahverkehrs ist für unsere Region ein herausragender Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz“, betonte Regierungspräsident Carsten Gabbert. Die Investitionssumme für den gesamten Streckenabschnitt 8 beträgt rund 1,5 Milliarden Euro.

Lange Vorgeschichte

Das Projekt hat eine lange Vorgeschichte: Für den Bereich des PfA 8.0 hatte die Deutsche Bahn (DB) im Jahr 2006 eine Planung beantragt, die eine Führung der Güterzüge auf der bestehenden Rheintalbahn und dazu parallel den Neubau von zwei Gleisen für den schnellen Personenfernverkehr vorsah. Aufgrund zahlreicher Einwendungen hat der Deutsche Bundestag 2016 die DB beauftragt, die Planung zu ändern. Zwischen Offenburg und Riegel sind jetzt die beiden Güterzuggleise entlang der Autobahn vorgesehen und die Bestandstrasse wird nur für die ICE-Züge ertüchtigt. Zudem sind umfassende Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.

Das Anhörungsverfahren zur geänderten Planung begann im dritten Quartal 2021 mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und der Anhörung der Kommunen, Fachbehörden, Verbände und betroffenen Unternehmen. Bei einem viertägigen Erörterungstermin im Juli 2024 in Kenzingen wurden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen umfassend diskutiert.

Die Städte Herbolzheim und Kenzingen sowie die meisten Einwender forderten in der Anhörung die sogenannte Bündelungslösung, also den Ausbau parallel zur A 5 für Güter- und auch die schnellen Personenzüge. Zudem wurden Forderungen zu den Themen Schienenersatzverkehr, Immissionsschutz, Biotopvernetzung, Bodenverwertung, Hochwasserschutz sowie zur Gestaltung des Bahnhofs Riegel und zu den provisorischen Verbindungsgleisen erhoben.

Rund 3000 private Einwendungen

Nach Prüfung aller Stellungnahmen und der rund 3000 privaten Einwendungen hat das RP nun seine abschließende Stellungnahme dem EBA vorgelegt. Das RP bestätigt zunächst, dass die die DB die Vorgaben des Bundestages grundsätzlich eingehalten habe. Bei einigen Punkten sieht die Anhörungsbehörde aber noch Nachbesserungsbedarf an der Planung der DB:

Das RP sieht ein erhebliches rechtliches Risiko für den Bestand des Planfeststellungsbe­schlusses, wenn – wie von der DB angenommen - die von den Städten und den Einwendern geforderte Bündelungslösung als anderes und daher nicht zu prüfendes Vorhaben angesehen wird. Die Anhörungsbehörde empfiehlt daher dem Eisenbahn-Bundesamt, eine Alternativenprüfung durchzuführen.

Weiter bittet das RP das Eisenbahn-Bundesamt im Interesse des öffentlichen Nahverkehrs dafür Sorge zu tragen, dass für die während der Bauarbeiten an der Bestandsstrecke vorgesehenen Vollsperrung des Schienenverkehrs für die Abschnitte 7.1 bis 8.0 eine übergreifende Lösung gefunden wird. Hierzu dränge es sich auf, an der autobahnparallelen Trasse Ersatzhaltestellen einzurichten.

Zudem sieht das RP abschnittsübergreifend Defizite in der Biotopvernetzung. Aufgrund der erheblichen Zerschneidungswirkung des Vorhabens dränge es sich auf, im Bereich nördlich von Riegel eine Grünbrücke über die Bahntrasse und die Autobahn vorzusehen.

Im Sinne der Landwirtschaft stellt das RP fest, dass die Beregnung in den vorliegenden Planfeststellungsabschnitten sowohl während als auch nach der Bauzeit sichergestellt sein muss. Dies habe die DB bereits zugesagt.

Weitere Nacharbeiten sieht das RP bei einzelnen Gesichtspunkten zu den Themen Ver­kehrsprognose, Bodenverwertung und Entsorgung, Landwirtschaft und Naturschutz als erforderlich an.

Eine Übersichtskarte zur Planung der Rheintalbahn sowie weitere Informationen zu den Planfeststellungsabschnitten finden Sie hier.