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Weiterer Schritt bei der Zusammenlegung Elzach-Oberprechtal
Erstelldatum24.03.2025
Mit der Haasenhofbrücke wurde die 13. Brücke eingeweiht.

Das Zusammenlegungsverfahren Elzach-Oberprechtal wird auf fast 2000 Hektar, verteilt auf 670 Grundstücke, mit 177 Teilnehmenden durchgeführt. Ein großes Vorhaben, das nun einen weiteren großen Schritt genommen hat. Am Donnerstag, 20. März 2025 konnte die Teilnehmergemeinschaft Zusammenlegung Elzach-Oberprechtal die Eröffnung der erneuerten Haasenhofbrücke feiern. Die alte Brücke war nur 3,40 Meter breit, die neue nun sechs Meter, so dass sie auch von größeren Fahrzeugen überquert werden kann. Auch gibt es bei ihr im Gegensatz zur alten Brücke keine Belastungsbeschränkungen mehr. Zu den vielen Zielen des umfangreichen Zusammenlegungsverfahrens gehört auch der Bau- und Neubau von Brücken, die Haasenhofbrücke ist bereits die 13, zwei weitere werden noch folgen.
Stadt übernimmt 50 Prozent der Kosten
Elzachs Bürgermeister Roland Tibi freute sich bei der Einweihung der neuen Brücke über den Fortschritt des Zusammenlegungsverfahrens. Die Stadt Elzach übernimmt 50 Prozent der Kosten des Brückenneubaus von ca. 410.000 Euro, die anderen 50 Prozent der Summe werden von Bund und Ländern bezuschusst. Der Bürgermeister bedankte sich sowohl bei allen an der Planung und dem Bau involvierten Mitarbeitenden als auch bei den Anwohnern, die während der Bauarbeiten Umwege hatten in Kauf nehmen müssen.
Auch Landrat Hanno Hurth bedankte sich bei allen Beteiligten und freute sich, dass mit der neuen Brücke eine weitere Bautranche der Zusammenlegung Elzach-Oberprechtal erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Allgemeine Informationen:
Die Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren nach § 91 ff des Flurbereinigungsgesetzes (sog. Schwarzwaldverfahren) leisten einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes indem die Grundlage für eine flächendeckende Landnutzung geschaffen wird. Es dient sowohl der Land- und Forstwirtschaft sowie den Gemeinden und dem Fremdenverkehr. Die Zugänglichkeit der Landschaft als Erholungsraum, insbesondere für Naherholungssuchende und Feriengäste, wird verbessert.
Hauptaufgabe ist die nachhaltige Verbesserung der ländlichen Infrastruktur als eine Grundvoraussetzung für die Erhaltung der Höfe und damit der Offenhaltung der Landschaft. Ganzjährig befahrbare Hofzufahrten werden hergestellt und die Erschließung der Wiesen (Mindestflur) verbessert. Für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist der Bau und Ausbau von Waldwegen erforderlich.
Das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Elzach-Oberprechtal wird von der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen bearbeitet.
Ziele des Verfahrens Elzach-Oberprechtal
• Ausbau und rechtliche Sicherung von Hofzufahrten, Mindestflur- und Waldwegen
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft
• Erhalt und Weiterentwicklung der vielfältigen Kulturlandschaft des Schwarzwaldes
• Offenhaltung der Landschaft durch flächendeckende Landbewirtschaftung
• Stützung und Verbesserung der ökologischen Verhältnisse durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
• Schaffung eines ökologischen Mehrwertes
• Förderung von Naherholung und Fremdenverkehr