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Landratsamt Emmendingen untersagt Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen
Erstelldatum01.07.2025
Grund ist das Niedrigwasser als Folge der geringen Niederschläge
Das Landratsamt Emmendingen untersagt die sonst jedem zustehende erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis. Grund ist das Niedrigwasser als Folge der allgemein geringen Niederschläge bei gleichzeitig hohen Temperaturen. Kurzfristige Gewitter dürften das Wasserdargebot nicht nachhaltig verbessern. Nur der Rhein ist von diesem Verbot ausgenommen. Die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh ist weiterhin möglich.
Nicht betroffen sind Wasserentnahmen zum Beispiel für Wasserkraft, Landwirtschaft, Grünflächenbewässerung oder Betriebe. Dafür sind behördliche Erlaubnisse erforderlich. Diese enthalten eigene Schutzvorschriften für den Niedrigwasserfall.
Mit einer Rechtsverordnung schränkt das Landratsamt Emmendingen den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern entsprechend ein. Der Gemeingebrauch ist das jedem zustehende Recht, Wasser aus oberirdischen Gewässern ohne behördliche Erlaubnis in geringen Mengen zu entnehmen, z.B. mit Eimern oder anderen Gefäßen.
Rechtsverordnung gilt dauerhaft
Zuletzt wurde diese Regelung im Jahr 2023 mit einer sogenannten Allgemeinverfügung für den Landkreis Emmendingen getroffen. Diese war zeitlich befristet. Im Unterschied dazu gilt die Rechtsverordnung dauerhaft für die Zukunft. Sobald und solange der Pegel „Gutach/Elz“ 1,58 m³/s oder weniger beträgt, greift das Wasserentnahmeverbot. Der Pegel kann jederzeit hier im Internet im Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg abgerufen werden (Wert „Abfluss“ Tagesmittel am Vortag).
Der Pegel in der Elz in Gutach ist derzeit der einzige im Landkreis Emmendingen, der die spezifischen statistischen Kennwerte liefert, die für die Auswertung und die Beurteilung von Niedrigwasser erforderlich sind. Mit dem Ausbau des Niedrigwasser- Informationszentrums der LUBW soll zukünftig auch für weitere Pegel eine vergleichbare Datenbasis geschaffen werden.
Mit der jetzigen Rechtsverordnung zieht der Landkreis Emmendingen gleich mit dem Nachbarlandkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie der Stadt Freiburg, die schon vor einigen Jahren eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen haben. Wie auch im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald ist der Rhein von dem nun getroffenen Verbot ausgenommen.