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Zehn Projekte im Landkreis Emmendingen werden mit insgesamt 670.400 Euro gefördert
Erstelldatum29.07.2025
Zuschuss vom Land zur Schaffung von privatem Wohnraum
Der Landkreis Emmendingen profitiert erneut vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg. Für das Jahr 2025 werden zehn Projekte mit insgesamt 670.400 Euro gefördert. Mit dem Zuschuss aus Stuttgart sollen Investitionen unterstützt werden, mit denen im Landkreis Emmendingen zum Beispiel landwirtschaftliche Anwesen oder andere Gebäude in Dörfern saniert und umgebaut werden, um sie künftig als Wohnraum zu nutzen.
"Diese Förderung ist ein wichtiger Beitrag zur Strukturentwicklung in unseren ländlichen Gemeinden", betont Martin Schreiner, Dezernent für den Ländlichen Raum im Landratsamt Emmendingen. "Die Mittel ermöglichen es Privatpersonen und Unternehmen, Investitionen in Wohnraum und Gewerbe zu tätigen."
Mehrere umfassende Modernisierungen
Der Großteil der Förderung fließt in private Wohnbauprojekte. So werden mehrere umfassende Modernisierungen von Wohngebäuden sowie Umnutzungen landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnraum unterstützt. Besonders erfreulich ist, dass viele Projekte in Holzbauweise realisiert werden und dafür einen zusätzlichen Förderaufschlag für CO2-speichernde Bauweisen erhalten.
Die geförderten Projekte verteilen sich auf die Gemeinden Biederbach, Elzach, Endingen, Kenzingen, Simonswald, , Freiamt und Winden im Elztal. Insgesamt werden damit Investitionen von rund 4,9 Millionen Euro angestoßen.
Interessierte Bürger und Unternehmen können sich für das nächste ELR-Programm bei ihrer Gemeinde informieren. Die Anträge für 2026 müssen bis Ende September 2025 gestellt werden.
Hintergrund
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden.
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