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Besuche im Altenpflegeheim mit FFP-2-Maske
Die Pflegeheime für ältere Menschen bereiten sich auf die Weihnachtszeit vor – und müssen dabei sowohl den Wunsch von Angehörigen nach Besuchen als auch die Sicherheit zum Schutz der älteren Menschen berücksichtigen.
Seit dem vergangenen Mittwoch, 16. Dezember 2020 ist dies in der neuen Corona-Verordnung des Landes klar geregelt: Wer Angehörige im Pflegeheim besuchen will, muss dabei entweder eine FFP-2-Maske oder einen vergleichbaren Standard tragen oder – wenn die Einrichtungen dies anbieten – einen Antigen-Schnelltest vornehmen lassen. Es bleibt jedoch den Einrichtungen überlassen, welche dieser beiden Möglichkeiten sie in ihren Häusern anwenden und anbieten können, um Besuche von Angehörigen zu ermöglichen.
Das Landratsamt Emmendingen empfiehlt, sich vor einem geplanten Besuch im Heim rechtzeitig über die Besuchsregelungen in der Einrichtung zu informieren und bittet darum, zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner die getroffenen Regelungen unbedingt einzuhalten und zu respektieren.