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Nachrichten aus dem Landkreis: Landkreis Emmendingen

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Autor: Pressestelle
Artikel vom 14.05.2021

Öffnungen durch neue Corona-Verordnung im Landkreis Emmendingen

Mit Veröffentlichung vom 14.05.2021 hat das Landratsamt Emmendingen bekannt gemacht, dass die Voraussetzungen für Lockerungen vorliegen. Die Landesregierung hat mit der Notverkündung der CoronaVO vom 13.05.2021 für Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 pro 100.000 Einwohner Öffnungen festgelegt. Ab Samstag, 15. Mai, gelten deshalb folgende Regelungen der Öffnungsstufe 1 im Landkreis Emmendingen:

 

- Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen)

- Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr

- Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen

- Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien

- Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien

- Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten

- Öffnung von Archiven und Bibliotheken

- Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich

- Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen

- Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen

- Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen

- Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen

 

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Für den Einzelhandel sieht der Stufenplan eine Modifikation der bisherigen Regelungen aus der CoronaVO vor. Im Rahmen von Click & Meet können statt einem Kunden pro 40 qm zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Landrat Hanno Hurth begrüßt die Erleichterungen für die Bevölkerung: „Die Öffnungen sind angesichts der nun seit Wochen im Landkreis vorliegenden 7-Tage Inzidenz unter 100 gerechtfertigt.“

Stadt- und Landkreise, in denen bereits in den fünf Tagen vor dem 14. Mai die 7-Tage-Inzidenz unter 100 lag, können frühestens ab dem 15. Mai die Schritte der 1. Öffnungsstufe umsetzen.

In jedem Fall gelten die Öffnungsschritte für Stadt- und Landkreise nicht mehr, wenn die Bundesnotbremse in Kraft tritt (3 Tage in Folge Überschreiten der 7-Tage-Inzindenz von 100).

 

Eine Liste, was offen und was geschlossen ist, finden sie hier (PDF-Datei).