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Bei Einreise nach Frankreich gelten trotz Herabsetzung auf Risikogebiet weiterhin Vorschriften
Seit Pfingstsonntag, 23.05.21 hat das Robert-Koch-Institut (RKI) Frankreich nicht mehr als Hochinzidenzgebiet ausgewiesen, sondern als Risikogebiet eingestuft.
Daraus ergeben sich folgende Vorschriften für die Einreise:
Für die Einreise nach Frankreich, z. Bsp. bei Urlaubsreisen, benötigen Personen über elf Jahre, deren Zielort in Frankreich weiter als 30 Kilometer von ihrem Wohnsitz in Deutschland entfernt liegt, bei Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieser PCR-Test kann nicht im Kreistestzentrum in Malterdingen ausgestellt werden, sondern muss beim Hausarzt oder einer Corona-Schwerpunktpraxis erfolgen. Zusätzlich müssen Einreisende eine Erklärung über Symptomfreiheit mitführen.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Einreisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort. Weitere Ausnahmen von der Testpflicht gelten für beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands ist mit geeigneten Dokumenten nachzuweisen.
Vor Ort sind entsprechenden Corona-Bestimmungen zu beachten und einzuhalten: Frankreich hat seit 19. Mai seine Corona-Maßnahmen deutlich gelockert. Im ganzen Land sind wieder die Außenbereiche der Restaurants sowie die Geschäfte, Museen, Theater und Kinos für eine eingeschränkte Besucheranzahl geöffnet. Allerdings gilt bis zum 6. Juni 2021 eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 6 Uhr, in einigen Städten besteht auch im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht.