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Zusätzliche Öffnungszeiten der Kreisimpfstützpunkte in Emmendingen und Kenzingen
Am Mittwoch, 08. Dezember hat in der Emmendinger Steinhalle nach Waldkirch und Kenzingen der dritte Impfstützpunkt im Landkreis Emmendingen geöffnet. An den drei Standorten wurden dadurch mit insgesamt 1.035 erstmals über 1000 Menschen an einem Tag geimpft. Um dem derzeitigen Ansturm auf die Impfstützpunkte zu begegnen, werden nun an den kommenden beiden Wochenenden in Kenzingen und Emmendingen zusätzliche Impfzeiten angeboten: An den beiden Samstagen (11. und 18. Dezember) haben die beiden Impfstützpunkte von 10 Uhr bis 19 Uhr statt nur bis 14 Uhr geöffnet. An den beiden Sonntagen 12. und 19. Dezember wird jeweils von 10 bis 15 Uhr geimpft.
Für alle drei Kreisimpfstützpunkte (Waldkirch, Stadthalle in der Hindenburgstraße 4; Kenzingen, ehemaliger Aldi in der Industriestraße 26; Emmendingen, Steinhalle in der Steinstraße 1) gelten ansonsten weiterhin die normalen Öffnungszeiten, montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 14 Uhr.
In den Kreisimpfstützpunkten sind sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Drittimpfungen möglich. Zwischen der Zweit- und Drittimpfung müssen mindestens fünf Monate liegen. Die Impfungen erfolgen für unter 30-Jährige mit dem Impfstoff von Biontech-Pfizer, Personen über 30 erhalten den Impfstoff Moderna. Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde, kann nach einem Abstand von vier Wochen eine zweite Impfung erhalten. Impfungen sind für Personen ab 12 Jahren möglich, jüngere Kinder werden bis auf Weiteres nicht in den Kreisimpfstützpunkten geimpft. Kinder unter 16 Jahrenmüssenzur Impfung von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil begleitet werden. Der anwesende Elternteil wie auch das Kind müssen nach der ärztlichen Aufklärung angeben, dass sie mit der Impfung einverstanden sind. Ist bei der Impfung nur ein Elternteil anwesend, muss dieser zudem erklären, dass auch der andere sorgeberechtigte Elternteil mit der Impfung einverstanden ist. Davon kann nur abgesehen werden, wenn der anwesende Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Bei 16- und 17-Jährigen entscheidet der impfende Arzt, ob der Impfwillige einwilligungsfähig ist.
Für den Besuch aller drei Kreisimpfstützpunkte in Emmendingen, Kenzingen und Waldkirch ist keine Terminbuchung erforderlich, es werden Wartemarken verteilt, um die Reihenfolge für die Impfung zu regeln. Auch die Abläufe wurden so eingerichtet, dass das zeitaufwändige Registrieren ans Ende des Impfvorgangs gelegt ist und so gleichzeitig die erforderliche Wartezeit nach der Impfung genutzt werden kann.
Zur Impfung sollten der Personalausweis oder die Versicherungskarte sowie, wenn vorhanden, das Gelbe Impfbuch mitgebracht werden. Als Nachweis zur erfolgten Impfung gibt es beim Verlassen des Kreisimpfstützpunktes einen Ausdruck mit dem QR-Code.