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Erörterungstermin für Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil beginnt am 16. Mai 2022
Der Erörterungstermin für den geplanten Hochwasserrückhalteraum Wyhl/Weisweil ist für die Woche von Montag, 16. Mai 2022 bis Freitag 20. Mai 2022 in der Sporthalle in Wyhl vorgesehen.
Der Erörterungstermin wird vom Landratsamt Emmendingen als Genehmigungsbehörde organisiert und geleitet. Das Regierungspräsidium Freiburg vertritt in der Erörterung das Land Baden-Württemberg als Vorhabenträger (Bauherr).
Eine Woche Zeit und zwei Reservetage
Aufgrund der Komplexität des Verfahrens und der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen und Einwendungen ist für die Erörterung eine ganze Arbeitswoche eingeplant. Als Reservetage sind noch Samstag, 21. Mai 2022 sowie Montag, 23. Mai 2022, vorgesehen. Die Erörterung soll an jedem Tag voraussichtlich morgens um 9:00 Uhr beginnen und bis abends dauern, wobei die einzelnen Fachthemen geordnet nacheinander abgearbeitet werden.
Die Entscheidung für die Sporthalle in Wyhl als Versammlungsstätte fiel aufgrund ihrer Größe, da sie wegen ihrer Kapazität Platz für über 700 Personen bietet. Der Erörterungstermin wird noch rechtzeitig formal bekanntgegeben. Dabei wird auch über weitere Einzelheiten und die Tagesordnung informiert, die derzeit noch erarbeitet wird.
5.400 Einwendungen gegen das Projekt
Vom 25. November 2019 bis 7. Februar 2020 konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwendungen bei den vier betroffenen Gemeinden oder beim Landratsamt Emmendingen einreichen. Die Bürgermeister von Wyhl, Weisweil, Rheinhausen und Sasbach sowie Dieter Ehret als Sprecher der Bürgerinitiative hatten das Paket mit den Einwendungen aus ihren Gemeinden am 11. Februar 2020 im Landratsamt an Landrat Hanno Hurth überreicht.
Die Einwendungen von über 5.400 Personen wurden von einer für das Verfahrens eigens gebildeten Projektgruppe im Landratsamt unter der Leitung von Regierungsrätin Ann Kathrin Gerstner in einer Datenbank erfasst und thematisch geordnet. Sie wurden anschließend dem Regierungspräsidium Freiburg als Vertretung des Vorhabenträgers zur Stellungnahme übersandt. Dies dient der Vorbereitung einer strukturierten Erörterung mit den Beteiligten.
Präsenz-Erörterung statt digital
Der Erörterungstermin war bereits Ende des vergangenen Jahres geplant. Wegen der Corona-Pandemie wurde dies aber nicht als vertretbar erachtet. Von der Alternative einer Erörterung über eine sogenannte Online-Konsultation mit einer nur schriftlich-elektronischen Austausch- und Äußerungsmöglichkeit wurde wegen der Komplexität und der Bedeutung des Verfahrens für die Bevölkerung vor Ort Abstand genommen. Es besteht jetzt die Hoffnung, dass die Entwicklung der Pandemie jedenfalls im Mai eine Erörterung zulassen wird.
Noch keine Enscheidungen, sondern Erläuterung, Austausch und Diskussion
In der Erörterung wird noch nicht über den Antrag des Regierungspräsidiums Freiburg auf Herstellung und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes einschließlich aller Begleitthemen wie den sogenannten „ökologischen Flutungen“ entschieden. Der Erörterungstermin dient vielmehr dazu, dass das Regierungspräsidium Freiburg das Vorhaben nochmals in allen Einzelheiten vorstellt, die relevanten Themen in einem mündlichen Austausch und Diskurs beleuchtet werden und insbesondere die Behörden, Verbände und vor allem auch die Bürgerinnen und Bürger ihre schriftlich eingereichten Stellungnahmen und Einwendungen nochmals mündlich erläutern und zur Diskussion stellen können. Dabei kann auch ausgelotet werden, ob es zu bestimmten Themen und Fragen Verständigungsmöglichkeiten gibt. Insofern hat der Erörterungstermin auch eine Befriedungsfunktion.