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Nachrichten aus dem Landkreis: Landkreis Emmendingen

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Autor: Pressestelle
Artikel vom 26.07.2022

Seit dem 2. Juni gilt: Kein Wasser aus Bächen und Flüssen entnehmen

Das sonnige Wetter und die schon seit Wochen anhaltende Trockenheit machen den Gewässern im Landkreis zu schaffen. An den Flüssen und Bächen ist dies schon gut zu sehen, es fließt weniger Wasser. Um Fische, weitere im Wasser lebende Tiere und Pflanzen zu schützen, darf seit anfang Juni - abhängig vom maßgeblichen Pegelabfluss in der Elz - zum Schutz der Umwelt kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen entnommen werden, auch nicht in kleinen Mengen durch Schöpfgeräte oder Pumpen. Die Wasserbehörde beim Landratsamt Emmendingen weist darauf hin, dass dies sowohl für private Zwecke als auch für die Landwirtschaft, den Forst und den Gartenbau gilt.

Das Verbot hat seinen Grund: Denn der geringe Wasserstand fördert den Algenwuchs, dadurch nimmt die natürliche Selbstreinigung der Gewässer ab und stattdessen die Schadstoffkonzentration zu. Sonneneinstrahlung und Hitze sorgen zudem für eine hohe Wassertemperatur, den Fischen geht wegen des verminderten Sauerstoffgehalts im Wasser sprichwörtlich „die Luft aus". Gewitter und Regenschauer sorgen oft nur für eine kurze, aber nicht nachhaltige Verbesserung.

Dieses Verbot der Wasserentnahme gilt, solange am dafür festgesetzten Pegel der Elz bei Gutach der Abfluss von 1,58 m³/s im Tagesmittel unterschritten ist. Maßgeblich ist beim „Pegel Gutach/Elz der Wert „Tagesmittel am Vortag“. Dieser Wert kann im Internet unter https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/pegel.html?id=00300 oder über die der App „Meine Pegel“ (Detailseite: Weitere Informationen zum Pegel) für den Pegel „Gutach / Elz“ ( Q [m³/s] ) abgefragt werden. Der angegebene Wert von 1,58 m³/s entspricht dem „Mittleren Niedrigwasserabfluss“.

Ein Verbot der Wasserentnahme wegen Niedrigwasser erfolgte in den vergangenen Jahren regelmäßig – mit Ausnahme des vergangenen Jahres mit einem nassen und niederschlagsreichen Frühjahr und Sommer.