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Polizeiverordnung: Kein Feuer im und am Wald
Durch die langanhaltende Trockenheit in den vergangenen Wochen, verbunden mit teils kräftigem Wind und den hohen Temperaturen, steigt die Waldbrandgefahr nach Einschätzung sowohl des Deutschen Wetterdienstes als auch des Kreisforstamts Emmendingen deutlich.
Das Landratsamt Emmendingen hat deshalb mit einer Polizeiverordnung sämtliches Feuermachen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald ab dem 13. Juli 2022 bis auf weiteres untersagt. Dies betrifft insbesondere auch die öffentlichen Grillstellen im und am Wald. Das Landratsamt weist zusätzlich darauf hin, dass grundsätzlich in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober im Wald nicht geraucht werden darf. Denn ein kleiner Funken reicht schon aus, um Gras oder trockenes dünnes Holz zu entzünden. Auch heiße Autoteile (z.B. Katalysator) können Ursachen für Brände im und am Wald sein.
Aus diesem Grund ist derzeit höchste Aufmerksamkeit im Wald und in Waldnähe nötig. Kleinste Rauchzeichen können Hinweise für ein entstehendes Feuer sein. Der Wind führt dann zu einer schnellen Ausbreitung.
Das Forstamt bitte daher Waldbesucherinnen und Waldbesucher darum, beim Aufenthalt im Wald achtsam zu sein.
Die Polizeiverordnung zum Feuerverbot ist hier einsehbar.