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Zuschüsse von insgesamt 48.000 Euro der bundesweiten Aktion „Aufholen nach Corona“
In den vergangenen beiden Jahren haben vor allem die Kinder und Jugendlichen unter den strengen Hygieneauflagen durch Corona gelitten: Spielplätze waren abgesperrt, der unbeschwerte Kontakt zu Gleichaltrigen stark eingeschränkt und Institutionen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit geschlossen.
Das bundesweite Aktionsprogramm der Bundesregierung „Aufholen nach Corona“ hat das Ziel, den Kindern und Jugendlichen durch die finanzielle Unterstützung zusätzlicher Angebote in ihren Heimatgemeinden zu helfen. Die Teilförderung „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ berücksichtigt dabei in erster Linie außerschulische Jugendbildung bzw. Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen, deren Angebote allen Kindern und Jugendlichen offenstehen. Dies sind vor allem Jugendtreffs, Jugendzentren und öffentlich zugängliche Initiativen. Aber auch Vereine können offene Angebote gestalten, die allen Kindern zugänglich sind.
Das Landratsamt Emmendingen wurde vom Landesjugendamt mit der Verteilung der Gelder nach bestimmten Zuschussrichtlinien betraut und konnte den gesamten Betrag von über 48.000 Euro an ganz unterschiedliche Institutionen im Landkreis verteilen.
Insgesamt 29 Träger und Initiativen aus dem ganzen Kreis konnten berücksichtigt werden. Neben allgemeinen Anschaffungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie z.B. Basketballkörbe, Musikinstrumente oder Kickertische konnten auch viele Initiativen und Vereine gefördert werden, die die verschiedensten musischen, kunstpädagogischen und/oder sportlichen Projekte für Kinder und Jugendliche entwickelt haben. Beispielsweise ermöglicht ein inklusives Bowlingprojekt, dass behinderte und nicht-behinderte Jugendliche bei Sport und Spaß zusammenkommen können. Aber auch Kunstprojekte oder ein offener Turntreff sollen mit den Geldern initiiert werden.