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Erstes Fazit zur Durchführung des Zensus 2022 im Landkreis Emmendingen fällt positiv aus
Alle zehn Jahre findet in Deutschland eine Volkszählung, der sogenannte Zensus, statt. In diesem Jahr war es wieder soweit, vom 16. Mai bis zum 29. Juli führten 180 Erhebungsbeauftragte des Landratsamts Emmendingen die Befragungen in 23 der 24 Kommunen im Landkreis in ausgewählten Haushalten auf Stichprobenbasis durch. Die Stadt Emmendingen übernahm dies in Eigenregie. Auf Basis der daraus resultierenden Ergebnisse können Bund, Länder und Gemeinden nun Entscheidungen für wichtige Themenbereiche treffen. Im Landkreis Emmendingen wurden 6.046 Haushalte mit 30.718 Auskunftspflichtigen Personen befragt.
Luise Klipfel, Leiterin der vom Landratsamt Emmendingen eigens für den Zensus 2022 geschaffenen Erhebungsstelle, zeigt sich mit dem Verlauf sehr zufrieden. „Die Befragungen an sich verliefen friedlich. Unsere Interviewenden hatten viele interessante und freundliche Gespräche, unangenehme Begegnungen waren glücklicherweise Einzelfälle. Die Interviewenden haben vor Ort super Arbeit geleistet, deshalb ein großes Dankeschön an diese.“
Insgesamt konnten 95 Prozent aller ausgewählten Haushalte befragt werden, in fünf Prozent der Fälle wurden keine Personen angetroffen oder die Auskunft wurde verweigert. „Diese fünf Prozent werden von uns nun im Rahmen des Erinnerungs- und Mahnverfahrens angeschrieben“, erklärt Luise Klipfel das weitere Vorgehen. „Das Verfahren kann bis zur Festsetzung eines Zwangsgelds führen, da Auskunftspflicht für alle ausgewählten Haushalte besteht.“ Neben dem Erinnerungs- und Mahnverfahren sind die Mitarbeitenden der Erhebungsstelle derzeit mit dem Erfassen der Befragungsergebnisse beschäftigt. Bis Mitte Oktober muss dies erledigt sein.
Noch einmal macht Luise Klipfel auf eine Verwechslungsgefahr aufmerksam, die schon während des Zensus 2022 immer wieder für Verwirrung gesorgt hat. „Neben dem vom Landratsamt Emmendingen durchgeführten Zensus 2022 wurde in den vergangenen Wochen vom statistischen Landesamt die Gebäude- und Wohnungszählung veranstaltet – dies sind zwei unabhängige Befragungen“, stellt sie klar. „Das statistische Landesamt Stuttgart verschickt aktuell Mahnungen, teilweise auch an Personen, die den Zensus-Fragebogen bereits ausgefüllt haben. Manche von ihnen wenden sich an uns, da sie die Gebäude- und Wohnungszählung mit der Bevölkerungszählung verwechseln. Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung können wir aber nicht beantworten. Die Betroffenen müssen sich direkt unter den angegebenen Kontaktdaten an die zuständigen Ansprechpartner im statistischen Landesamt Stuttgart wenden.“