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Neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
Um den Maiswurzelbohrer weiterhin effektiv zu bekämpfen, hat das Landratsamt Emmendingen eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie legt fest, dass die Allgemeinverfügung vom 18. Juni 2019 für den Anbauzeitraum 2018 bis 2022 auf unbefristete Zeit verlängert wird. Auf Maisanbauflächen ist somit weiterhin und bis auf Aufhebung der neuen Allgemeinverfügung eine Fruchtfolge von höchstens zweimal Maisanbau in drei Jahren einzuhalten – die sogenannte Fruchtfolgeregelung von zwei Drittel. Dies gilt auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Bahlingen, Denzlingen, Emmendingen, Endingen, Forchheim, Freiamt, Gutach im Breisgau mit den Gemarkungen Gutach und Bleibach, Herbolzheim, Kenzingen, Mallterdingen, Reute, Rheinhausen, Riegel am Kaiserstuhl, Sasbach am Kaiserstuhl, Sexau, Teningen, Vörstetten, Waldkirch, Weisweil, Winden und Wyhl. In diesen Gemarkungen wurden steigende Zahlen der mittels Pheromonfallen gefangenen Käfer des Maiswurzelbohrers festgestellt. Dennoch konnte durch die Fruchtfolgeregelung der vorherigen Allgemeinverfügung verhindert werden, dass sich die Maiswurzelbohrerpopulation weiter exponentiell ausbreitet. Eine Überschreitung der Schadschwelle konnte somit vermieden werden. In dem kleinstrukturierten Gebiet können Maiswurzelbohrer, die einen Teil ihrer Eier in Nachbarflächen legen, den Fruchtwechsel zwar überleben. Der Anstieg ist jedoch nicht so stark wie beim Maisanbau in Monokulturen ohne Fruchtwechsel. Ohne die vorgeschriebene Fruchtfolgeregelung für die gesamte Gemarkung wird laut Begründung der Allgemeinverfügung der Maisanbau in der Region gefährdet. Zusätzlich kann mit ihr die starke Vermehrung des Käfers und die Ausbreitung in noch befallsfreie Gebiete reduziert werden. Die Regelung gilt nicht für den Saatmais bei Anbau in Folge.
Die neue Allgemeinverfügung kann bei den Bürgermeisterämtern der betroffenen Städte und Gemeinden und beim Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Emmendingen während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden. Sie ist auch auf der Internetseite des Landratsamts Emmendingen hier eingestellt.