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Müllgebührenbescheide werden Ende Januar verschickt
Die Abfallwirtschaft verschickt Ende Januar die Müllgebührenbescheide für das Jahr 2023. Die Schreiben gehen per Post mit Datum vom 27. Januar 2023 an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen. Mieterinnen und Mieter erhalten keinen eigenen Bescheid, da sie ihre anteiligen Müllgebühren über die Nebenkosten abrechnen.
Die Zahlung der Müllgebühr muss bis zum 1. März 2023 erfolgen, wobei dies in den meisten Fällen bereits per Bankeinzug vorgenommen wird. Für dieses Jahr gelten neue Müllgebühren, sie sind auf dem Gebührenbescheid und im Internet unter auf den Seiten der Abfallwirtschaft ersichtlich.
Wegen des organisatorischen Vorlaufs konnten Anträge zur Lieferung oder Rückgabe von Müllbehältern und andere Änderungen, die erst nach dem 4. November 2022 bei der Abfallwirtschaft eingegangen sind, im Jahresbescheid nicht mehr in allen Fällen berücksichtigt werden. Dies wird Anfang Februar mit einem Änderungsbescheid und einer Nachforderung bzw. Gutschrift verrechnet.
Gelber Sack und Papiertonnen nicht über Müllgebühr finanziert
In der Müllgebühr für das laufende Jahr 2023 sind die Leistungen für die Müllentsorgung und Wertstoffverwertung enthalten. Extra berechnet werden jedoch die Abholung oder Zufuhr von Mülltonnen und weitere Leistungen wie zum Beispiel die Anlieferung von Erdaushub oder belastetem Altholz. Die Abholung der Gelben Säcke und die Leerung der Papiertonnen wird nicht über die Müllgebühren des Landkreises, sondern über das Duale System und den Grünen Punkt im Handel finanziert.
Formblatt für den Bankenzug der Gebühren verwenden
SEPA-Mandate für den Bankeinzug der Müllgebühren oder Änderungen hierzu müssen schriftlich über das Formular (PDF-Datei) erfolgen, das dem Gebührenbescheid beiliegt, es ist auch auf den Seiten der Abfallwirtschaft abrufbar.
Eingeschränkte Erreichbarkeit am Telefon
Durch den technisch bedingten gleichzeitigen Versand der Müllgebührenbescheide kommt es in den ersten Tagen danach erfahrungsgemäß bei der Abfallwirtschaft zu vielen Rückfragen, so dass die telefonische Erreichbarkeit der Abfallwirtschaft eingeschränkt sein kann. Die Abfallwirtschaft bittet deshalb hierfür um Verständnis und Geduld.
Änderungen beim Müllbehälter immer schriftlich melden
Anträge zum Tausch in größere oder kleinere Müllbehälter und alle Änderungsmitteilungen (z.B. bei Umzug, Eigentumswechsel, usw.) können ausschließlich schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder die bei Abfallwirtschaft angemeldete Hausverwaltung erfolgen. Wer zur Miete wohnt, kann nicht selbst Anträge stellen, da er nicht Gebührenschuldner ist. Antragsformulare (PDF-Datei) und ein Merkblatt (PDF-Datei) mit wichtigen Informationen sind bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes, in den Rathäusern und auf der Internetseite des Landratsamtes erhältlich.