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Veterinäramt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor Vogelpest
Nach dem Nachweis des Geflügelpestvirus bei einem toten Schwan in Freiburg hat das Veterinäramt des Landratsamts Emmendingen am Mittwoch, 15. Februar 2023 eine Allgemeinverfügung mit einer Aufstallungspflicht für Geflügelhalter erlassen. Dies gilt auf dem Gebiet westlich der Bundestraße B 3 bis zum Rhein und damit bis zur Kreisgrenze. Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 16. Februar 2023 in Kraft. Damit soll die weitere Ausbreitung der Geflügelpest vermieden werden.
Sowohl private als auch gewerbliche Geflügelhalter müssen ihr Federvieh bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder gesicherten Vorrichtungen lassen, um das Eindringen des Geflügelpestvirus durch Wildvögel zu verhindern. Zu Geflügel zählen unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus. Betriebsfremde Personen müssen beim Betreten der Ställe Schutzkleidung oder Einwegkleidung tragen.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 15. März 2023. Mit ihr ist auch geregelt, dass Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte im betroffenen Gebiet nur in geschlossenen Räumen durchgeführt werden dürfen. Die weiteren Bestimmungen sind in der Allgemeinverfügung (PDF-Datei) enthalten.