Hauptbereich
Veterinäramt verlängert Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest
Das Veterinäramt des Landratsamts Emmendingen hat die erlassene Allgemeinverfügung mit einer Aufstallungspflicht für Geflügelhalter verlängert. Dies gilt auf dem Gebiet westlich der Bundestraße B 3 bis zum Rhein und damit bis zur Kreisgrenze. Damit soll weiterhin die Ausbreitung der Geflügelpest vermieden werden. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. März 2023 in Kraft.
Sowohl private als auch gewerbliche Geflügelhalter müssen ihr Federvieh weiter in geschlossenen Ställen oder gesicherten Vorrichtungen lassen, um das Eindringen des Geflügelpestvirus durch Wildvögel zu verhindern. Zu Geflügel zählen unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus. Betriebsfremde Personen müssen beim Betreten der Ställe Schutzkleidung oder Einwegkleidung tragen.
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 15. April 2023. Mit ihr ist auch geregelt, dass Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte im betroffenen Gebiet nur in geschlossenen Räumen durchgeführt werden dürfen.
Die weiteren Bestimmungen sind in der Allgemeinverfügung enthalten, die auf der Internetseite des Landratsamtes unter Allgemeinverfügungen einsehbar ist.