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Stellungnahme des Landratsamtes zu Corona-Busverstärker
Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg hat gestern (Montag, 19. Oktober 2020) die Grenze, ab wann eine Busleistung im Schülerverkehr durch neue Verstärkerbusse vom Land finanziell gefördert werden kann, herabgestuft. Galt bisher die Regel von 100 % Sitzplatzbelegung und 40 % Stehplatzbelegung, greift diese Förderung zukünftig bereits ab einer 100 %-igen Sitzplatz- und einer 20 %-igen Stehplatzbelegung.
Das Landratsamt hat deshalb bereits heute die Verkehrsunternehmen SüdbadenBus (SBG), SWEG, Rist-Reisen, Oestreicher Reisen, OVS Schumacher, Omnibusbetrieb Binninger und die Stadtwerke Emmendingen um eine entsprechende Überprüfung der Busse gebeten. Weiterhin wurde bei den Schulen nochmals eine Anfrage bezüglich der Probleme in der Schülerbeförderung gestartet. Darüber hinaus hat das Landratsamt bei den Schulen - sofern erforderlich - für einen gestaffelten Unterrichtsbeginn in der jeweiligen Schule geworben.
Sobald die Rückmeldung der Busunternehmen und der Schulen vorliegen, werden zusätzlich zu den bisher eingesetzten Verstärkerleistungen weitere Busse eingesetzt. Voraussetzung für eine solche zusätzliche Leistung ist allerdings, dass entsprechende Busse und Fahrer auch vorhanden sind.
Wie bereits gesagt, liegt Busverkehr von und nach Ettenheim in der Zuständigkeit des Ortenaukreises.