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Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23:00 Uhr und generelles Alkoholverkaufsverbot während der Sperrstunde
Nachdem im Landkreis Emmendingen die Zahl der Neuansteckungen mit Covid-19 in der sogenannten 7-Tages-Inzidenz den kritischen Wert von 50 pro 100.000 Einwohner überschritten hat, ist die Zuständigkeit zum Erlass von Allgemeinverfügungen von den Ortspolizeibehörden auf das Landratsamt übergegangen. Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt am Freitag, 23. Oktober, eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
Demnach gilt im Landkreis Emmendingen eine Sperrzeit für Gastronomiebetriebe ab 23:00 Uhr. Diese endet um 06:00 Uhr. Während der Sperrzeit gilt für Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen gemäß dem Gaststättengesetz auch ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol, das insbesondere auch für Tankstellen gilt. Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist die Allgemeinverfügungen zunächst bis zum 8. November 2020 befristet. Sie tritt schon davor außer Kraft, wenn der 50-er-Wert der sogenannten 7-Tages-Inzidenz im Landkreis mindestens sieben Tage lang ununterbrochen unterschritten wird.
Die Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung, also am Samstag, 24. Oktober 2020 in Kraft.
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf dieser Internetseite unter diesem Link https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen oder als PDF zum Download (PDF-Datei)