Neue Corona-Regeln ab Montag, 2. November 2020
Nach den Herbstferien startet wieder der Unterricht an den Schulen, Kindertagesstätten sind ebenfalls geöffnet, auch Einkaufen im Einzelhandel ist möglich. Dafür müssen Restaurants und Cafes sowie Freizeiteinrichtungen schließen. Auch der Vereinssport bleibt im November untersagt. Für Treffen in privaten Räumen und in der Öffentlichkeit gelten ebenfalls Beschränkungen bei der Anzahl der Personen.
Das Land Baden-Württemberg hat die Änderungenhier in einer Übersicht zusammengestellt.
Auch der Wortlaut der Corona-Verordnung kann dort abgerufen werden.
Die Regelungen gelten ab Montag, 2. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020.
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