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Erdaushubdeponie für den Landkreis Emmendingen geplant
Erstelldatum03.05.2016
Aufgrund großer Bautätigkeiten im Landkreis Emmendingen fielen in den vergangenen drei Jahren große Mengen an unbelasteter Erde an.
Aufgrund großer Bautätigkeiten im Landkreis Emmendingen fielen in den vergangenen drei Jahren große Mengen an unbelasteter Erde an. Diese Tendenz ist auch für die nächsten Jahren zu erwarten, da im Landkreis Emmendingen weiterhin Wohngebiete ausgewiesen werden. Als sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat der Landkreis die gesetzliche Aufgabe, für unbelasteten Bodenaushub Entsorgungsanlagen zu errichten und eine Entsorgungssicherheit von mindestens 10 Jahren zu gewährleisten.
Aktuell werden die anfallenden Mengen an unbelasteten Bodenaushub ausschließlich über die Aushubdeponie am Kahlenberg in Ringsheim entsorgt. Das noch vorhandene Deponievolumen am Kahlenberg ist jedoch - da auch im Ortenaukreis die Anliefermengen ansteigen - stark rückläufig und wird rechnerisch in zwei bis drei Jahren verfüllt sein. Zuvor wurden im Landkreis Emmendingen unbelasteter Bodenaushub zur Deponie Lußbühl an der L 113 in Endingen-Wyhl gebracht, die Ende 2012 wegen rückläufiger Mengen vorrübergehend geschlossen wurde und aufgrund der geringen Kapazität keine langfristige und ausbaufähige Perspektive bietet.
Prognosen und weitere Schritte für eine Erdaushubdeponie
Da weiterhin in den kommenden Jahren von reger Bautätigkeit auszugehen ist, besteht großer Handlungsbedarf. Mit Blick auf den erforderlichen zeitlichen Vorlauf für die Standortfindung, das Genehmigungsverfahren und die bauliche Einrichtung einer neuen Deponie für unbelasteten Erdaushub im Landkreis Emmendingen wurden die ersten Schritte bereits in die Wege geleitet. Als Ablagerungsmöglichkeiten werden ein oder möglicherweise zwei Standorte im Landkreis mit einem entsprechenden Volumen für eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren angestrebt.
Entsprechend hat sich der Kreistags-Ausschuss für Umwelt und Technik seit Juni 2015 mehrmalig mit dem Thema beschäftigt und ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Standortgutachtens beauftragt. Aus einer Vielzahl von denkbaren Standorten hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Ingenieurbüro zwischenzeitlich 13 Flächen sondiert, die grundsätzlich für die Errichtung einer Aushubdeponie geeignet erscheinen. Aktuell werden die Eigentümersituation und die Verfügbarkeit dieser Standorte geprüft.
Alle Städte und Gemeinden des Landkreises werden nun im Rahmen einer Anhörung über die derzeitigen Standortvorschläge schriftlich informiert und erhalten Gelegenheit, sich dazu zu äußern.
Ergebnisoffenes Verfahren
Das Verfahren, um letztlich ein oder zwei mögliche Standorte für eine Erdaushubdeponie festzulegen, ist ergebnisoffen angelegt. Bei der Standortsuche werden alle wichtigen Entscheidungskriterien und Schutzgebiete berücksichtigt: Abstände zur Wohnbebauung, Grundwasserschutz und Wasserschutzgebiete, Hochwasserschutzgebiete sowie Natur- und Landschaftsschutzflächen wie Natura 2000-Gebiete, Grünzäsur oder Naturschutzgebiete. Gleichzeitig spielen Standortfaktoren eine Rolle: Die Größe der Fläche, die bestehende Verkehrsanbindung, der Erschließungsaufwand hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und die Einbindung in die Landschaft werden berücksichtigt. Somit geht von der geplanten Ablagerungsstätte für unbelastete Erde keine Gefahr aus, bzw. wird kein schützenwertes Gut beeinträchtigt. Abgelagert werden sollen auf der Erdaushubdeponie Lehm, Löss und Mutterboden, die nicht weiter behandelt werden.