Hauptbereich
Jugendliche bekommen Mitspracherecht in Kommune
Erstelldatum15.02.2016
Im vergangenen Dezember wurde die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geändert. Mit dieser Änderung ist jetzt auch die Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Gemeinden, die deren Interessen berühren, verpflichtend. Dazu muss die Kommune geeignete Beteiligungsverfahren entwickeln.
Im vergangenen Dezember wurde die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg geändert. Mit dieser Änderung ist jetzt auch die Beteiligung von Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Gemeinden, die deren Interessen berühren, verpflichtend. Dazu muss die Kommune geeignete Beteiligungsverfahren entwickeln.
In einigen Gemeinden im Landkreis Emmendingen werden Jugendliche bereits beteiligt, wie die folgenden Beispiele der Kreisjugendarbeit zeigen: Die Gemeinden Denzlingen, Endingen und Waldkirch haben jeweils einen Jugendgemeinderat mit bis zu 14 Mitgliedern. Jugendgemeinderäte werden direkt von den Jugendlichen demokratisch gewählt und vertreten verschiedene Altersgruppen und Schularten auf kommunaler Ebene. Der Jugendgemeinderat ist ein überparteiliches Gremium. Er wird bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, angehört und kann auch eigene Projekte anstoßen. Die konkrete Ausgestaltung des Jugendgemeinderats ist in einer Satzung geregelt. Üblich ist ein Rede- und Antragsrecht gegenüber dem Gemeinderat sowie ein eigener Etat, über den die Mitglieder frei entscheiden können.
Eine andere Form der Beteiligung ist das sogenannte Jugendhearing. Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, bei denen Jugendliche zu Wort kommen und angehört werden. Ziel eines Jugendhearings ist die Diskussion über und der Austausch von Interessen, Wünschen und Kritikpunkten der Jugendlichen mit Vertretern der Stadt oder der Gemeinde. Sie finden in der Regel ein- bis zweimal jährlich statt. Die Teilnahme steht allen offen, es besteht keine Teilnehmerbegrenzung. Diese regelmäßige Form der Beteiligung haben beispielsweise Kenzingen und bisher Emmendingen gewählt. In den beiden Städten wird in der Regel einmal jährlich in den Jugendtreff eingeladen, der Oberbürgermeister bzw. der Bürgermeister oder ein von ihm eingesetzter Vertreter kommt vor Ort und spricht mit den Jugendlichen. Emmendingen will jetzt ein neues Verfahren starten, einen so genannten „Achter-Rat“ mit Schülern der 8. Klassen der weiterführenden Schulen und Gemeindedetektiven für die jüngeren Kinder.
Im Landkreis gibt es noch weitere Beteiligungsformen. In Reute wurden zum Beispiel im vergangenen Jahr mehrere Workshops mit Kindern und Jugendlichen und den Vereinen vor Ort veranstaltet, um die Neugestaltung des Jugendhauses in der Ortsmitte zu planen und um mögliche dauerhafte Beteiligungsverfahren von Jugendlichen im Gemeindeleben zu entwickeln. Auch in Malterdingen laufen derzeit die Vorbereitungen für eine Beteiligungsaktion.
Sonja Neunzig von der Kreisjugendarbeit des Landkreises ist sich sicher, dass die Gesetzesänderung und somit die Verpflichtung zur Beteiligung von Jugendlichen, zu mehr Aktionen und Projekten führen wird. Allerdings brauchen die Jugendpfleger und die Gemeinden noch etwas Zeit, um sich zu orientieren und zu entscheiden, welche Beteiligungsform für ihre Kommune jeweils am besten geeignet ist