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Grünschnittplätze nehmen Grüngut mit Schädlingen nicht an
Erstelldatum15.08.2017
Mit Schädlingen befallene Grünabfälle wie Buchs, Feuerbrand oder Kastanienlaub werden auf den Grünschnittplätzen nicht angenommen. Dies gilt auch für Springkraut, Ambrosie, Feinstrahl und Japanknöterich. Es gibt andere Entsorgungswege.
Pflanzenschädlinge machen derzeit nicht nur Gartenbesitzern zu schaffen: Der Buchsbaumzünsler leistet in vielen Gärten ganze Arbeit und lässt statt grünem Buchs nur noch dürre Stengel und abgestorbene Blättchen zurück. Feuerbrand befällt nach wie vor viele Obstbäume und dank der Miniermotte haben etliche Kastanienbäume schon im August nur noch dürre, braune Blätter – besonders gut zu sehen derzeit in der Kastanienallee im Endinger Erle, aber auch in Emmendingen und anderen Orten.
Auch wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, dürfen die Pflanzenteile und Blätter nicht auf den Grünschnittplätzen angeliefert werden, um eine Ausbreitung schon im Keim zu ersticken. Auch der heimische Komposthaufen ist deshalb ungeeignet.
Wer Buchsbaum, Feuerbrand und Kastanienblätter über die graue Tonne entsorgt, macht es richtig. Mit Feuerbrand befallene Äste können auch verbrannt werden. Buchsbaum und Kastanienlaub können – zumal wenn es in größeren Mengen anfällt – zu den beiden Kompostieranlagen der Firma ROM in Teningen (Tullastraße 13) und Emmendingen (Denzlinger Straße 49) gebracht werden.
Durch die bei der Kompostierung entstehende Wärme werden die Schädlinge zerstört. Bei der Anlieferung von Buchs, befallenem Kastanienlaub oder anderen mit Krankheiten befallenen Pflanzenteilen sollten sich die Anlieferer in jedem Fall direkt an das Personal der Kompostieranlage wenden.
Es gibt aber auch noch andere Pflanzen, die auf den Grünschnittplätzen ausgeschlossen sind, um ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Dies gilt für sogenannte „eingewanderte Pflanzenarten“, auch als invasive Neophyten bekannt.
Eine der am meisten verbreiteten Pflanzen ist das rosa-blühende Indische Springkraut, das heute an vielen Bächen und Wasserläufen im ganzen Landkreis wuchert. Ebenso macht sich Feinstrahl – auch Berufkraut genannt – in der Natur breit: Die weißblühende Pflanze sieht etwa aus wie Kamille oder kleine Margeriten, hat aber keine runden, sondern strahlförmige lange feine Blütenblätter und ist auf Brachen, landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Flächen und an Straßen- und Wegrändern sowie auch im Umfeld von Gleisanlagen oft zu finden.
Auch der Japanknöterich, die Beifuß-Ambrosie und der Riesenbärenklau – auch Herkulesstaude genannt – zählen zu diesen eingewanderten Pflanzen, deren weitere Verbreitung eingedämmt werden soll.
Auch hier gilt: Diese Pflanzen über die graue Tonne entsorgen, am besten in Säcken eingepackt. Lediglich beim Springkraut, Ambrosie und Herkulesstaude gibt’s eine kleine Ausnahme: Während die Blüten- und Samenstände dieser Pflanzen auf jeden Fall unbedingt in der grauen Tonne landen müssen, können Stengel und die restlichen Teile dieser Pflanzen auf den Grünschnittplätzen angeliefert werden.
Adressen der Kompostierplätze der Fa. ROM
Emmendingen, Denzlinger Straße 49
Montag, Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 15:00 bis 19:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
Samstag 09:00 bis 14:00 Uhr
Teningen, Tullastraße 13
täglich 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 15:00 bis 18.30 Uhr,
Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr