Archiv 2017: Landkreis Emmendingen

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Landtag lehnt Petitionen zur Straße im Tennenbacher Tal ab

Erstelldatum22.12.2017

Die drei Petitionen gegen den Ausbau der Kreisstraße 5138 im Tennenbacher Tal haben keinen Erfolg. Landrat Hanno Hurth sieht die Auffassung des Landkreises bestätigt.

Den drei Petitionen gegen die Sanierung der Kreisstraße 5138 im Tennenbacher Tal wurde nicht stattgegeben. Der Landtag ist der Empfehlung des Petitionsausschusses gefolgt und hat die Petitionen des „Bürgerforums zum Schutz des Tennenbacher Tales“, des „Verkehrsclub Südbaden e.V. (VCD)“ und des „Badischen  Landesverein für Naturkunde und Naturschutz e.V. (BLNN)“ abgelehnt.

Landrat Hanno Hurth begrüßt die Entscheidung des Landtags. „Unsere Auffassung wurde damit bestätigt. Jetzt müssen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Mannheim abwarten“.

 Der Landkreis Emmendingen hatte gegen einen Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 21. Juni 2017 gegen die vorläufige Einstellung der Bauarbeiten im Tennenbacher Tal im Juli Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) als nächster Instanz eingelegt. Ein Termin für diese Verhandlung ist noch nicht absehbar.

Der Petitionsausschuss des Landtags hatte sich am 24. August 2017  bei einem Ortstermin im Tennenbacher Tal und einem anschließenden Sitzung im Landratsamt über den Ausbau der K 5138  mit Vertretern des Landratsamts, den Verfassern der Petitionen und etlichen Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch aus Freiamt, informiert.

„Der Petitionsausschuss sah keine Möglichkeit, den Petitionen abzuhelfen“, schreibt die Vorsitzende des Petitionsauschusses, Beate Bohlen, in ihrem Bericht abschließend. Sie halte es jedoch für bedauerlich, dass der Landkreis keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt habe. Der Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger, der ebenfalls beim Petitionstermin vor Ort war, bestätigte, dass das Landratsamt sehr sorgfältig geprüft habe, so dass zu einer formalen Umweltverträglichkeit  „nicht mehr viel gefehlt“ habe.

Der Petitionsausschuss sah unter anderem die Unterrichtung sowohl der Einwohner als auch des Kreistags als gegeben an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sei das Vorhaben in mehreren Gesprächen im Landratsamt erläutert und auch Einsicht in die Planunterlagen gewährt worden. Der Petitionsausschuss konnte auch keine Verstöße erkennen und kam so am Ende zu der Überzeugung, dass den Petitionen nicht abgeholfen werden konnte.