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Nur unbehandeltes Holz für Scheibenfeuer erlaubt
Erstelldatum16.02.2018
Jetzt lodern die Scheibenfeuer wieder: Beim Verbrennen ist jedoch nur unbehandeltes Holz erlaubt. Mit Rücksicht auf Tiere sollten die Holzstapel nur kurzfristig aufgesetzt werden.
Am Wochenende lodern zum Beginn der Fastenzeit wieder die ersten Scheibenfeuer. Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Landratsamtes weist deshalb daraufhin, dass für die Feuerstapel nur unbehandeltes oder naturbelassenes Holz verbrannt werden darf - also keine imprägnierten, gestrichenen, lackierten oder beschichteten Hölzer und auch keine Press- und Spanplatten. Auch Möbel, Türen- und Fensterrahmen sind deshalb ausgeschlossen. Außerdem dürfen keine anderen Abfälle beim Scheibenfeuer verbrannt werden.
Das hat seinen Grund: Denn beim Verbrennen von behandelten, lackierten oder gestrichenen Hölzern werden Schadstoffe wie zum Beispiel Dioxine, PCPs, Furane, Formaldehyde, Stickstoff- und Schwefeloxide, Schwermetalle und krebserregende Kohlenwasserstoffe freigesetzt. Die Stoffe können über die Atemwege in den Körper gelangen und sind auch eine Gefahr fürs Grundwasser, für Bäche und die Umwelt.
Das Verbrennen von nicht erlaubten Hölzern ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und dafür ist dann eine Geldbuße fällig.
Die Holzstapel fürs Scheibenfeuer sollten erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. Sie können sonst zur tödlichen Falle für Wildtiere werden, die sich dort bei längerer Lagerung einnisten. Es reicht nicht, kurz am Brennmaterial zu rütteln.
Und noch einen weiteren Grund gibt es, warum das Holz trocken und erst kurz vor der Veranstaltung an Ort und Stelle aufgeschichtet werden sollte: Feuchtes Brennmaterial sorgt beim Verbrennen für eine starke Rauchentwicklung – und das kann auch den Blick auf die zu Tal fliegenden leuchtenden Scheiben trüben.