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Borkenkäferkontrolle wegen Massenvermehrung
Erstelldatum13.08.2018
Das Kreisforstamt appelliert an Waldbesitzer, wegen der Massenvermehrung der Borkenkäfer gefährdete Bäume regelmäßig zu kontrollieren.
Nicht nur für Landwirtschaft, Gärten und Gewässer ist dieser Sommer ein großes Problem, sondern auch für den Wald: Die Hitze und die ausbleibenden Niederschläge haben die Massenvermehrung der Borkenkäfer stark begünstigt. Nadelbäume, vor allem Fichten sind geschwächt und können nur begrenzt Harz zur Abwehr der Käfer produzieren. Die Plagegeister konnten sich durch das heiße und trockene Wetter gut vermehren.
Das Forstamt des Landkreises Emmendingen fordert deshalb alle Waldbesitzenden dringend auf, ihre besonders gefährdeten Fichten-Bestände engmaschig zu überwachen. Besonders beoachtet werden sollten südliche Sommerhänge und trockene Kuppenlagen. Mindestens einmal pro Woche sollte die Borkenkäferkontrolle erfolgen – dazu gehören die Suche nach Bohrmehl, Harztropfen, Spechteinschlägen und abfallender Rinde, sowie die Begutachtung des Kronenzustandes.
Die Forstrevierleiter sind auf die Unterstützung der Waldbesitzenden dringend angewiesen, da sie alleine nicht in der Lage sind, alle Waldbestände zu kontrollieren. Bei einem Borkenkäferbefall ist der Brut- bzw. Brutraumentzug die bewährte und effektivste Methode zur Vermeidung einer Massenvermehrung. Käferbäume müssen deshalb rasch aufgearbeitet, entrindet oder mindestens 500 Meter, besser aber 1.000 Meter aus dem Wald verbracht werden. Bei geschlagenem Holz, das absehbar länger im Wald verbleiben muss, empfiehlt das Forstamts als letztes Mittel die Vor-Ausflugspritzung.
Bei der Entnahme der befallenen Bäume aus dem Wald ist es wichtig, benachbarte Bäume nochmals genau zu kontrollieren und sie bei entsprechenden Anzeichen oder geringer Vitalität gleich mitzufällen, im Zweifel soll um die Käferbäume großzügig gerändelt werden. Das Forstamt gibt angesichts der aktuellen Situation zu bedenken, dass Holz-Einschlagsunternehmen inzwischen gut mit Arbeit versorgt sind und nicht immer sofort Holzaufarbeitung übernehmen können.
Das Kreisforstamt weist schon jetzt darauf hin, dass ab Januar 2019 Langholz nur noch mit einer maximalen Länge von 19 Meter plus Zumaß transportiert werden darf. Dies sollte schon jetzt bei der Aufarbeitung von Käferholz berücksichtigt werden.
Bei allen Fragen zur Borkenkäferbekämpfung und zu den künftigen Transportregeln stehen die Revierleiterals Ansprechpartner zur Verfügung.