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Mülleimerwechsel bis zum 18. Dezember 2018 beantragen
Erstelldatum28.11.2018
Wer im Januar 2019 einen kleineren oder größeren Mülleimer benötigt oder umzieht, muss den Tonnenwechsel bis zum 18. Dezember 2018 bei der Abfallwirtschaft mitteilen.
Wer ab Januar mit einem kleineren Mülleimer Geld sparen will, familiären Zuwachs erwartet oder umzieht, sollte sich den 18. Dezember 2018 merken: Bis zu diesem Datum müssen Anträge für alle Änderungen beim Müllbehälter bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Emmendingen vorliegen, damit sie noch in der Gebührenrechnung für das Jahr 2019 berücksichtigt werden können. Die Bescheide werden zwar erst Anfang Februar 2019 verschickt, die Daten aber schon jetzt erstellt. Die Müllgebühr wird in einem Betrag für das ganze Jahr 2019 erhoben.
Bis zum Stichtag 18. Dezember 2018 müssen der Tausch in einen kleineren oder größeren Müllbehälter oder An- und Abmeldungen wegen Wohnungswechsel und andere Änderungen der Abfallwirtschaft mitgeteilt werden – und zwar immer schriftlich und vom Eigentümer bzw. der Hausverwaltung, sie können nicht vom Mieter direkt gestellt werden. Bei Anträgen, die nach dem 18. Dezember 2018 eingehen, wird für 2019 zunächst noch die bisherige Gebühr berechnet, es erfolgt dann später eine Nachberechnung bzw. Erstattung mit einem Änderungsgebührenbescheid.
Bei einem Umzug dürfen die Mülltonnen nicht mitgenommen werden, sie verbleiben immer beim Haus oder der Wohnung, für das sie gemeldet sind. Die Abfallwirtschaft weist daraufhin, dass bei einem Umzug, Verkauf oder Erbe eines Hauses oder einer Wohnung keine automatische Mitteilung über das Einwohnermeldeamt an die Abfallwirtschaft erfolgt, Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen müssen selbst aktiv werden.
Die Abfallwirtschaft benötigt das Datum des Eigentümerwechsels, die Angaben von bisherigem und neuem Eigentümer und eine Mitteilung darüber, ob der Müllbehälter vom neuen Eigentümer übernommen wird. Anträge für einen Wechsel des Mülleimers sowie ein Merkblatt mit allen Informationen sind bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes, in den Rathäusern und hierim Internet erhältlich.
Auskünfte sind auch per E-Mail oder per Telefon unter der Emmendinger Vorwahl 07641 und dann 451 9705, 451 9706, 451 9709 sowie 451 9710 möglich.