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Landratsamt verschickt Müllgebührenbescheide
Erstelldatum28.01.2019
Die Abfallwirtschaft verschickt ab dem 1. Februar 2019 die Müllgebührenbescheide. Die Müllgebühren sind bis zum 15. März 2019 fällig.
Die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Emmendingen verschickt in den nächsten Tagen die Müllgebührenbescheide für das Jahr 2019. Die Briefe gehen ab 1. Februar 2019 an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer oder an Hausverwaltungen. Wer zur Miete wohnt, erhält keinen eigenen Gebührenbescheid und bezahlt seine anteiligen Müllgebühren über die Nebenkostenabrechnung mit Wasser und Heizkosten.
Die Müllgebühren sind bis 15. März 2019 fällig, sie werden in einem Betrag für das ganze Jahr erhoben. Darin sind neben der Leerung der grauen Tonnen viele weitere Leistungen enthalten wie die Anlieferung von Wertstoffen auf den Recyclinghöfen, die Entsorgung von Grünabfällen auf den Grünschnittplätzen sowie die regelmäßigen Schadstoffsammlungen. Auch die Abholung von Sperrmüll, Schrott und Kühlgeräten kostet nicht zusätzlich. Auch der jährliche Abfallkalender und Faltblätter zu allen Abfallarten sind mit der jährlichen Abfallgebühr abgegolten.
Die Leerung der Papiertonnen und die Abholung der Gelben Säcke werden übrigens nicht mit der Müllgebühr bezahlt, sondern über das Duale System und den auf vielen Verpackungen und anderen Produkten aufgedruckten „Grünen Punkt“ finanziert.
Die Müllgebühren sind gegenüber den Vorjahr unverändert geblieben: Für die 35-Liter-Tonne werden jährlich 67 Euro erhoben. Die 50-Liter-Tonne kostet 96 Euro, die 60-Liter-Tonne 115 Euro. Für den 80-Liter-Behälter sind 153 Euro fällig, die Müllgebühr für die 120-Liter-Tonne beträgt jährlich 240 Euro. Die großen Müllcontainer kosten für den 770-Liter-Container 1.479 Euro, der größere 1.100-Liter-Behälter wird mit 2.087 Euro im Eigentum und mit 2.114 Euro als Mietbehälter berechnet.
Müllbehälteranträge, die erst im Januar 2019 bei der Abfallwirtschaft eingegangen sind, konnten bei der Erstellung für den Müllgebührenbescheid 2019 nicht mehr berücksichtigt werden. Die Abfallwirtschaft verschickt in diesen Fällen noch im Februar einen Änderungsbescheid mit Nachberechnung oder Gutschrift.
Immer wieder gehen bei der Abfallwirtschaft Fragen nach Müllmarken ein: Jeder Behälter braucht natürlich eine Müllmarke als Nachweis, dass er angemeldet ist. Die bisherigen orangefarbenen Müllmarken bleiben weiterhin gültig, es werden keine neuen Müllmarken verteilt.
Alle Änderungen zu Müllbehältern müssen der Abfallwirtschaft immer schriftlich vom Eigentümer oder der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Antragsformulare sowie ein Merkblatt sind bei der Abfallwirtschaft des Landratsamtes, in den Rathäusern und auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-emmendingen.de erhältlich.
Weil es nach dem Versand der Müllgebührenbescheide erfahrungsgemäß immer viele Rückfragen gibt, weist die Abfallwirtschaft daraufhin, dass die telefonische Erreichbarkeit in den ersten Tagen eingeschränkt sein kann und empfiehlt die Kommunikation auch per E-Mail: Die Adressen des zuständigen Sachbearbeiters sind auf dem Gebührenbescheid aufgedruckt.