Hauptbereich
Kein Wasser mehr aus Bächen und Flüssen entnehmen
Erstelldatum02.08.2019
Die Hitzewelle und Trockenheit dieses Sommers haben zu niedrigen Wasserständen geführt. Deshalb darf ab sofort zum Schutz der Umwelt kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen entnommen werden.
Die Hitzewellen dieses Sommers und die damit verbundene Trockenheit haben zu niedrigen Wasserständen auch im Landkreis Emmendingen geführt. Deshalb darf ab sofort zum Schutz der Umwelt kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen entnommen werden – auch nicht in kleinen Mengen mit Gießkannen, Eimern oder anderen Schöpfgeräten und erst recht nicht mit Pumpen.
Die Wasserbehörde des Landratsamtes Emmendingen hat dieses Verbot jetzt erlassen. Es gilt für private Zwecke wie die Bewässerung von Hausgärten ebenso wie für die Landwirtschaft, den Forst und den Gartenbau.
Wenn in Bächen und Flüssen zu wenig Wasser fließt, hat dies fatale Auswirkungen für Fische, andere Wassertiere und Pflanzen: Sonne und Hitze lassen die Wassertemperatur steigen, die Algen wachsen, der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt. Die natürliche Selbstreinigung der Gewässer nimmt ab und die Schadstoffkonzentration zu. Flora und Fauna geht im wahrsten Sinne des Wortes „die Luft aus“. Gewitter und oft nur lokal auftretende Regenschauer oder einzelne Regentage wirken nur kurzfristig und sorgen bei Trockenheit nicht für eine Entspannung der Situation.
Ausnahmen vom Verbot der Wasserentnahme gibt es nur, wenn am dafür maßgeblichen Pegel der Elz bei Gutach der Wasserabfluss bei 1,58 Kubikmeter pro Sekunde (m³/s) im „Tagesmittel am Vortag“ liegt. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall: Für den 1. August 2019 lag dieser Wert bei 1,43 Kubikmeter pro Sekunde. Der genaue Tagesmittelwert am Vortrag kann im Internet auf der Seite der Hochwasservorhersagezentrale(HVZ) unter dem Pegel „Gutach/Elz“ oder über die App „Meine Pegel“ jeweils aktuell abgefragt werden. Es gilt hierbei der angezeigte Wert hinter dem Buchstaben „Q“. Liegt der Wert unter 1,58 m³/s, darf kein Wasser entnommen werden. Der „Tagesmittelwert vom Vortag“ zeigt den durchschnittlichen Wert ohne Höhen und Tiefen und stellt somit die tatsächliche Wassersituation dar.
Sonderregelung für landwirtschaftliche Beregnung
Für die landwirtschaftliche Beregnung im Raum Buchholz-Denzlingen gibt es eine Sonderregelung: Die Mitglieder des Beregnungsverbandes Mittlere Elz dürfen Wasser dann aus Bächen und Flüssen entnehmen, wenn oberhalb Grundwasser aus Brunnen in die Gewässer eingespeist wird.
Ausnahme Glotter
Davon ausgenommen ist jedoch die Glotter: Dort darf auch bei Einspeisung von Grundwasser aufgrund der besonderen hydrologischen Situation kein Wasser entnommen werden.