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Neue Corona-Regelungen für Aufenthalt im öffentlichen Raum
Erstelldatum22.03.2020
Ein Abstand zu anderen Menschen von 1,50 Meter und ein Aufenthalt im öffentlichen Raum von max. zwei Personen - das sind unter anderem die am Sonntag beschlossenen Regeln.
Beim Treffen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Bundesländer am Sonntag, 22. März 2020 wurden neue Regeln zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen:
Die wichtigsten Regeln, die mindestens zwei Wochen gelten sollen (bis zunächst Anfang April):
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen ihres eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Personen oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Arztbesuche, Teilnahme an Prüfungen, Sport und Bewegung an der frischen Luft sind möglich.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, Außer-Haus-Verkauf ist möglich.
- Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen schließen.
- Gruppen feiernder Menschen auf Plätzen, in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
- Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überprüft werden, bei Zuwiderhandlung gibt es Bußgelder.
Die Leitlinien zur Beschränkung der sozialen Kontakte können hier abgerufen werden: