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Ab 18. Mai 2020 gelockerte Besuchsregelung im Kreiskrankenhaus Emmendingen
Erstelldatum16.05.2020
Besucher im Kreiskrankenhaus müssen sich künftig registrieren lassen. Die Besuchszeit ist pro Tag und Patient auf 30 Minuten begrenzt.
Wie ist die aktuelle Regelung im Kreiskrankenhaus Emmendingen?
Nach wie vor gilt im gesamten Kreiskrankenhaus das bereits im März durch die Klinikleitung verhängte Besuchsverbot. Ab Montag, 18. Mai 2020 gibt es jedoch einige Lockerungen mit Auflagen, um Besuche zu ermöglichen. Besucher müssen sich registrieren lassen, die Besuchszeit ist geregelt und pro Tag und Besucher auf 30 Minuten begrenzt.
Auf der Isolierstation, in der Menschen mit einem Verdacht oder einer bestätigten COVID-19-Infektion aufgenommen sind, ist ein Besuch nicht gestattet bzw. nur in Absprache mit dem Personal möglich, zum Beispiel für eine Sterbebegleitung eines Corona-Patienten.
Wer darf auch nach dem 18. Mai 2020 keine Besuche machen
Nach der Corona-Besuchsregel-Verordnung gilt weiterhin ein direktes Besuchsverbot in folgenden Fällen:
- Für Personen, die Symptome eines Atemwegsinfektes oder eine erhöhte Temperatur haben.
- Für Personen, die in den vergangen 14 Tagen Kontakt mit einem COVID -19-Erkrankten oder einem nicht widerlegten Verdachtsfall hatten.
- Für Personen, die in den vergangenen vier Wochen selbst an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein nicht nachweislich widerlegter Krankheitsverdacht bestand.
Wie ist die Besuchsregelung ab dem 18. Mai 2020?
Besucher von Patienten dürfen das Kreiskrankenhaus nur mit Anmeldung und Registrierung betreten. Das Kreiskrankenhaus muss dabei folgende Daten erfassen:
- Vor- und Zuname des Besuchers und Angaben zum besuchten Patienten
- Datum sowie „Beginn und Ende“ des Besuches
- Telefon- oder Handynummer oder Adresse des Besuchers
Besuchszeit pro Patient und Tag maximal 30 Minuten
Um die Besuche zu koordinieren und den regulären Krankenhausbetrieb sicherzustellen, sind Besuche auf den Zeitraum zwischen 15:00 und 18:00 Uhr begrenzt. Pro Patient und Tag ist der Besuch auf 30 Minuten begrenzt. Dabei muss es sich nicht uimmer um den gleichen Besucher handeln.
Besuche auf der Wochenstation sind nach Absprache möglich
Väter von Neugeborenen dürfen nach Rücksprache mit der Station bei Mutter und Kind zu Besuch sein.
Individuelle Regelungen zu den Besuchszeiten können mit der Station besprochen werden, um eine gute Bindung zum Neugeborenen zu ermöglichen.
Die sonstigen Besucher-Regeln wie Hygienemaßnahmen wie Abstand, Mund- und Nasenschutz und Händedesinfektion sowie die Registrierung gelten dabei auch weiterhin für alle Väter.
Geschwisterkinder können leider nach wie vor nicht zu Besuch kommen.
In den vergangenen Wochen hatten viele Familien die Möglichkeit genutzt, ein Familienzimmer zu belegen. So konnten Vater, Mutter und Neugeborenes rund um die Uhr nach der Geburt bis zur Entlassung zusammen sein. Von den sechs bis neun Betten der Geburtshilfeabteilung waren zeitweise bis zu sechs Zimmer als Familienzimmer belegt.
Verhaltensregeln für Besucher
- Besucher müssen beim Betreten der Klinik ihre Hände an den dafür aufgestellten Ständern desinfizieren.
- Besucher (ab sechs Jahren) müssen während des Besuchs eine nichtmedizinische Alltagsmaske wie einen Mund-Nasenschutz oder einen vergleichbaren Schutz tragen. Davon gibt es nur Ausnahmen, wenn medizinische oder sonstige zwingende Gründe vor (zum Beispiel eine eingeschränkte Lungenfunktion) vorliegen.
- Jeder Besucher muss zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
- Besucher müssen für eine mögliche Kontaktverfolgung ihre Kontaktdaten angeben.
- Nach wie vor müssen alle ambulanten Patienten sowie Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Hygienemaßnahme befolgen.
Nichtbeachtung und Verstöße kosten Geld
Wenn Besucher die vorgenannten Maßgaben nicht beachten und gegen sie verstoßen, begehen sie nach der der Corona-Verordnung-Besuchsregelung (§ 5) eine Ordnungswidrigkeit, für ein Bußgeld erhoben werden kann.