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Landkreis überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner
Erstelldatum16.10.2020
Landkreis überschreitet 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 36,7 am 16.10.2020. Eine Allgemeinverfügung der Städte und Gemeinden zur Teilnehmerbeschränkung privater Feiern und zusätzliche Maskenpflicht auf Wochenmärkten in Emmendingen und Waldkirch wird erlassen.
Auch im Landkreis Emmendingen hat aufgrund steigender Fallzahlen am Freitag, den 16. Oktober 2020, die sogenannte 7-Tage-Inzidenz - also die Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen - den kritischen Wert von 35 überschritten. Das Landesgesundheitsamt hat am 16.10.2020 eine 7-Tage-Inzidenz von 36,7 übermittelt. Dadurch ist es notwendig geworden, weitere Beschränkungen umzusetzen.
Landrat Hanno Hurth hat deshalb die Städte und Gemeinden als zuständige Ortspolizeibehörden im Landkreis Emmendingen darüber informiert, dass der 35er Wert überschritten wurde, und empfohlen, eine sogenannte Allgemeinverfügung zur Teilnehmerbegrenzung bei privaten Feierlichkeiten im öffentlichen oder privatem Raum zu erlassen.
Das Landratsamt orientiert sich dabei an den Beschlüssen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder am vergangenen Mittwoch, 14.10.2020, zur Eindämmung des Coronavirus getroffen hat. Danach sollen ab einem 7-Tage-Inzidenz-Wert über 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bei privaten Feierlichkeiten im öffentlichen Raum nur noch 25 Personen und, im privaten Raum nur noch 15 Personen teilnehmen dürfen. Diese Anzahl darf überschritten werden, sofern Personen aus maximal zwei Haushalten zusammenkommen.
Die Freiämter Bürgermeisterin Hannelore Reinbold-Mench, Vorsitzende des Bürgermeistersprengels, informiert: „Die Bürgermeister der Kreisgemeinden haben sich dahingehend abgestimmt, die Anregung des Landratsamtes aufzunehmen und die entsprechenden gleichlautenden Allgemeinverfügungen zu erlassen. Diese können auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden. Das Inkrafttreten der Allgemeinverfügung richtet sich nach den örtlichen Bestimmungen.“
Darüber hinaus sehen die beiden großen Kreisstädte Emmendingen und Waldkirch in ihrer Allgemeinverfügung auch eine ergänzende Maskenpflicht vor: Eingeführt wird die ergänzende Maskenpflicht in beiden großen Kreisstädten auf den Märkten im öffentlichen Raum, weil dort Menschen dichter und länger zusammenkommen.
In Anbetracht der rasch zunehmenden Neuinfektionen appellieren Landrat Hanno Hurth, der Emmendinger Oberbürgermeister Stefan Schlatterer, Waldkirchs Oberbürgermeister Roman Götzmann, und die Vorsitzende des Bürgermeistersprengels im Landkreis Emmendingen Bürgermeisterin Hannelore Reinbold-Mench: „Bitte halten Sie die Hygiene- und Abstandsregelungen ein, achten auch bei Ansammlungen im Freien wieder auf Abstände und tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Nur wenn wir gemeinsam umsichtig und verantwortungsbewusst handeln, werden wir es schaffen, die Infektionszahlen wieder zu senken.“