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Land Baden-Württemberg hat die 3. Pandemiestufe ausgerufen, neue Corona-Verordnung tritt am Montag, 19.10.20 in Kraft
Erstelldatum18.10.2020
Verschärfte Regelungen des Landes lösen kommunale Allgemeinverfügungen ab.
Im Landkreis Emmendingen wurden am Samstag, 17. Oktober 16 neue Covid-19-Infektionen gemeldet, am Sonntag, 17. Oktober 15 neue Fälle. Damit sind seit Beginn der Pandemie, Ende Februar, im Landkreis Emmendingen 840 Personen mit dem Virus infiziert.
Am Sonntag, 18. Oktober 2020, beträgt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Emmendingen 50,5.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober 2020, die dritte Pandemiestufe ausgerufen. Entsprechend gelten landesweit ab Montag, 19. Oktober 2020, die in der neuen Corona-Verordnung des Landes enthaltenen verschärften Maßnahmen, die die kommunalen Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden auch im Landkreis Emmendingen ablösen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem: Landesweite Maskenpflicht auch im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und Beschränkung von privaten Zusammentreffen auf maximal 10 Personen oder 2 Hausstände.
Die wichtigsten Änderungen, die ab Montag, 19. Oktober 2020 für Baden-Württemberg gelten, auf einen Blick:
- Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).
- Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
- Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).
- Corona-Verordnung Schule: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts ab Klasse 5.
Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument, 321,44 KB, 19.01.2021) - gültig ab 19.10.2020 (PDF-Datei)
Hinweis:
Aktuelle Corona-Verordnungen mit Änderungen finden Sie auf dem Internetauftritt des Landes Baden-Würrtemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/aktuelle-aenderungen-der-corona-verordnungen/. Diese werden immer wieder durch das Land Baden-Württemberg angepasst. Hier finden Sie die aktuelle Corona-Verordnung sowie weitere Verordnungen z.B. zur Einreise-Quarantäne oder Corona-Verordnung Schule und weitere mehr.
Alle Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg