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Keine Besuche im Kreiskrankenhaus an Weihnachten möglich
Erstelldatum23.12.2020
Die für die Weihnachtstage geplante Ausnahme vom generellen Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus wurde wegen der angespannten Personalsituation zurückgenommen.
Im Kreiskrankenhaus Emmendingen besteht seit Mitte Dezember ein generelles Besuchsverbot, das über die Weihachtstage vom 24. bis 26. Dezember 2020 gelockert werden sollte. Diese vorgesehene Ausnahme muss jetzt jedoch wegen der Entwicklung der Fallzahlen im Landkreis, die sich auch auf das Kreiskrankenhaus auswirkt, zurückgenommen werden.
Besuche von Angehörigen über Weihnachten sind somit nicht mehr möglich.
Das Kreiskrankenhaus bedauert das auch über Weihnachten geltende Besuchsverbot, das getroffen werden musste, um den Betrieb auch über die Feiertage stabil zu halten.
Derzeit befinden sich im Kreiskrankenhaus über 30 Patienten mit einer COVID-19-Infektion.
Wegen der Zahl der COVID-Patienten ist die Personalsituation angespannt, gerade auch vor dem Hintergrund der bevorstehenden Feiertage. Auch das Personal ist von Ausfällen betroffen.
Die medizinische Versorgung ist sichergestellt, auch die Notaufnahme und die Intensivstation sind weiterhin in Betrieb.
Ausnahmen vom generellen Besuchsverbot sind in medizinisch begründeten Fällen und nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt möglich, auch für Sterbebegleiter gilt dies. Werdende Väter dürfen zur Geburt und auch nach der Geburt ins Kreiskrankenhaus kommen, Notfallpatienten können weiterhin von einer Person auf dem Weg ins Kreiskrankenhaus begleitet werden.