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Kreisimpfzentrum setzt Impfstoff von AstraZeneca ein
Erstelldatum23.02.2021
Der Impfstoff wird nur an Personen unter 65 Jahre verimpft. Der Kreis der Personen, die geimpft werden konnten wurde erweitert. Impfungen nur mit Terminbuchung und Bescheinigung möglich.
Das Kreisimpfzentrum in Kenzingen setzt seit Ende vergangener Woche den Impfstoff von AstraZeneca ein, der an Personen unter 65 Jahren verimpft wird. Gleichzeitig hat sich auch der Kreis der Personen, die geimpft werden können, erweitert, so dass hierfür ab sofort Termine gebucht werden können. Zum erweiterten Kreis zählen Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen tätig sind wie Pflegepersonal, Hauswirtschaftskräfte, Verwaltungsmitarbeiter oder Personen, die aufgrund ihres Berufs diese Einrichtungen aufsuchen wie Haus- und Zahnärzte, Physiotherapeuten, Logopäden, Podologen, auch Personal von Sanitätshäusern und Seelsorger. Der Personenkreis mit Impfanspruch wurde zudem um Menschen mit dem Down Syndrom erweitert.
Seit dem Beschluss der Gesundheitsminister vom Montagabend können sich jetzt auch Lehrerinnen und Lehrer impfen lassen ebenso wie Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte bzw. Mitarbeitende an Schulen arbeiten und damit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Schülerinnen und Schülern und weiteren zu betreuenden Personen haben.
Impfung nur mit Termin und Bescheinigung möglich
Die Termine können ab sofort reserviert werden. Eine Impfung ist nach wie vor nur mit einer Terminbuchung möglich über die Telefonhotline Telefonnummer: 116 117 oder online über Internet www.impfterminservice.de möglich. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass vor Ort in Kenzingen keine Buchungen vorgenommen werden können.
Beim Besuch im Kreisimpfzentrum muss der Impfanspruch durch eine Bescheinigung der stationären oder teilstationären Einrichtung bzw. bei Lehrkräften und Personal von Kindertagesstätten durch die Einrichtung bestätigt werden.
Eine Wahlmöglichkeit für den Impfstoff besteht nicht, das heißt, dass allen Personen unter 65 Jahren der Impfstoff von AstraZeneca verabreicht wird.