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7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen in Folge unter 100
Erstelldatum26.03.2021
Ab Samstag, 27. März gelten bestimmte Lockerungen.
Am Freitag, den 26. März, hat das Gesundheitsamt im Landkreis festgestellt, dass der Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) an 5 Tagen in Folge den Wert von 100 unterschritten hat. Am Montag betrug der Wert 90,1, am Dienstag 85,9, am Mittwoch 82,9, am Donnerstag 87,1 und am Freitag, 26.03. 91,9.
Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 7. März 2021 in der aktuell geltenden Fassung hat dies zur Konsequenz, dass verschiedene Beschränkungen, die am 16. März im Landkreis Emmendingen in Kraft getreten sind, ab dem 27. März 2021 nicht mehr gelten. Vielmehr gelten mit dem fünfmaligen Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 ab morgen insbesondere folgende Regelungen:
- Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen von zwei Haushalten mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen sind erlaubt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit; sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht im Haushalt angehörigen Person treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung für den Publikumsverkehr öffnen.
- Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport zulässig (d. h. maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten; Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit); im Freien können Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren Freizeit- und Amateursport ausüben.
- Für den Einzelhandel ist eine Öffnung für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and Meet“) zulässig. Das bedeutet, dass Kunden nach vorheriger Terminbuchung das Geschäft für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung und unter Begrenzung der Kundenzahl betreten können.
- Wie bisher geöffnet bleiben können der Lebensmitteleinzelhandel und Märkte einschließlich Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien, Wochenmärkte, Ausgabestellen der Tafel, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personennahverkehr, Reinigungen und Waschsalons, Buchhandel, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte, der Großhandel, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte.
- Betriebe zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Friseurbetriebe, Barbershops, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Sonnenstudios dürfen ebenfalls öffnen. Die Erbringung der Dienstleistung ist für die genannten Einrichtungen nur nach vorheriger Terminbuchung gestattet.
In der Corona-Verordnung der Landesregierung sind die betreffenden Regelungen befristet bis Sonntag, 28. März 2021. Über eventuelle Änderungen wird das Landratsamt Emmendingen informieren.
„Ich freue mich, dass ab morgen wieder bestimmte Lockerungen für die Bevölkerung im Landkreis Emmendingen in Kraft treten und damit wieder ein bisschen mehr Normalität zurückkehrt. Allerdings stagnieren die Inzidenzwerte in unserer Raumschaft weiterhin auf einem sehr hohen Niveau, wir alle sind aufgefordert wachsam zu bleiben und die geltenden Regeln zur Überwindung der Corona-Pandemie einzuhalten“, so Landrat Hurth in einer Stellungnahme.
Die Lockerungen werden wieder zurückgenommen, falls die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet. Entsprechend würde 2 Werktage nach der Bekanntmachung des Überschreitens erneut die sogenannte „Notbremse“ in Kraft treten. Auf der Seite des Landratsamtes Emmendingen www.landkreis-emmendingen.de werden die tagesaktuellen Inzidenzzahlen mit Wochenverlauf veröffentlicht.
Feststellung der Inzidenz unter 100 (PDF-Dokument, 101,68 KB, 26.03.2021)
Anlage zur Feststellung zur Inzidenz unter 100 (PDF-Dokument, 111,71 KB, 29.03.2021)