Archiv 2021: Landkreis Emmendingen

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Neue Coronaverordnung des Landes gilt ab morgen, 29. März 2021

Erstelldatum28.03.2021

Die Coronaverordnung wurde erneut angepasst. Buchhandel gilt nicht mehr als Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Keine Verschärfungen der Kontakte mehr bei der "Notbremse".

Die Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg wurde erneut angepasst.

Die neue Fassung tritt am morgigen Montag, 29. März 2021 in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen auf einen Blick:

Änderungen zum 29. März 2021

  • Neustrukturierung der Corona-Verordnung. Die Paragraphen 1a bis 1i gehen in den restlichen Paragraphen auf. Dadurch werden die Regelungen übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen, da zahlreiche Querverweise entfallen und einzelne Sachverhalte nicht mehr an verschiedenen Stellen geregelt sind.
  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden "Click & Collect" bzw. "Click & Meet" Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.
  • Redaktionelle Anpassungen.

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Aktuellen Corona-Verordnung als PDF (PDF-Dokument, 598,97 KB, 28.03.2021)

Maßnahmen auf einen Blick und Überblick über geöffnete Geschäfte und erlaubte Aktivitäten

Eine Übersicht über die geltenden Maßnahmen ab 29. März 2021 finden Sie auf unserer Internetseite bei Maßnahmen und Verordnugen
Die Corona-Regeln auf einen Blick

Eine Übersicht über die geöffneten und geschlossenen Geschäfte ab 29. März 2021 finden Sie unter
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten (PDF-Datei)