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7-Tage-Inzidenz erneut an 3 Tagen in Folge über 100
Erstelldatum30.03.2021
Ab Donnerstag, 1. April 2021 gelten wieder bestimmte Beschränkungen im Landkreis Emmendingen.
Eine Veröffentlichung der Inzidenzzahlen war gestern, Montag 29. März 2021, aufgrund von technischen Problemen beim Landesgesundheitsamt nicht möglich, deshalb konnte keine Feststellung erfolgen. Entsprechend gilt die Allgemeinverfügung am Donnerstag, 1. April 2021.
Am Dienstag 30. März 2021 hat das Gesundheitsamt im Landkreis festgestellt, dass der Inzidenzwert (7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) an 3 Tagen in Folge den Wert von 100 überschritten hat. Am Samstag betrug der Wert 103,4, am Sonntag 105,8 und am Montag 102,8.
Damit tritt auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes die sog. Notbremse ab Donnerstag, 01. April 2021 mit zahlreichen Verschärfungen im Landkreis Emmendingen wieder in Kraft.
U. a. gelten folgende Regelungen ab Donnerstag:
- Schließung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten für den Publikumsverkehr.
- Schließung von Sportanlagen (innen und außen) für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) ist weiterhin erlaubt. Es gelten die Kontaktbeschränkungen.
- Der Einzelhandel darf kein "Click & Meet" anbieten.
- Schließung von Betrieben zur Erbringung körpernaher Dienstleistungen (Kosmetik- ,Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen), mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege.
- Friseurbetriebe und Barbershops, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
- Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch im Rahmen des Onlineunterrichts möglich.
Nach der geltenden Corona-Verordnung werden die Verschärfungen wieder aufgehoben, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Emmendingen fünf Tage in Folge wieder unter dem Wert von 100 liegt.
„Ich habe Verständnis dafür, dass die Situation angesichts der beständig an- und absteigenden Infektionszahlen, gerade für die betroffenen Betriebe und Einrichtungen, schwer planbar ist. Doch die Coronaverordnung gibt hier klare Vorgaben“, so Landrat Hanno Hurth.
Das Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus und wird derzeit durch eine größere Zahl von Ausbrüchen in Familien und in Familienverbünden in mehreren Orten im Landkreis dominiert. Hinzu kommen vermehrt SARS-CoV-2-Fälle in mindestens acht Kindergärten und vier Schulen.
Das Landratsamt hat hierzu am Dienstag eine entsprechende Allgemeinverfügung (PDF-Dokument, 130,73 KB, 30.03.2021) veröffentlicht.