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Wegen Geflügelpest Aufstallung in Sperrbezirken und Einrichtung von Beobachtungsgebieten
Erstelldatum09.04.2021
Zur Eindämmung der Geflügelpest hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 10. April 2021 in Kraft tritt. Eine Karte zeigt die Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete.
Zur Eindämmung der Geflügelpest hat das Landratsamt Emmendingen am Freitag eine Allgemeinverfügung für Geflügelhalter erlassen. Darin sind zwei kleinere Sperrbezirke und zwei räumlich deutlich größere Beobachtungsgebiete im westlichen und östlichen Kreisgebiet festgelegt worden. Hintergrund hierzu ist die Ausweisung von Sperrbezirken mit einem Radius von mindestens drei Kilometer und von Beobachtungsgebieten mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer in den Nachbarlandkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar sowie der Stadt Freiburg, die sich auch auf den Landkreis Emmendingen erstrecken.
Zehn Betriebe von "Aufstallungspflicht" betroffen
Im ersten Sperrbezirk liegen Bahlingen, Nimburg und ein kleiner Bereich von Endingen. Der zweite Sperrbezirk befindet sich im Elz- und Simonswäldertal und gilt für Yach, Haslachsimonswald und Altsimonswald. In den Sperrbezirken muss Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder entsprechenden Vorrichtungen gehalten werden, die einen Schutz vor Wildvögeln bieten. Von dieser sogenannten „Aufstallung“ sind insgesamt zehn Geflügelbetriebe betroffen.
Beobachtungsgebiet umfasst 403 Geflügelhalter mit 34.000 Tieren
Im weitaus größeren Beobachtungsgebiet liegen 403 Geflügelhalter mit insgesamt 34.000 Hühnern und anderem Geflügel. Es erstreckt sich vom Rhein über den Kaiserstuhl nach Emmendingen und Denzlingen sowie in einem räumlich getrennten weiteren Bereich hauptsächlich um Simonswald, Winden und Elzach.
Sowohl in den Sperrbezirken als auch im Beobachtungsgebiet dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, aber auch keine Eier und auch keine tierischen Nebenprodukte von Geflügel weder in einen Bestand noch aus diesem heraus verbracht werden. Ausnahmen hiervon sind auf Antrag nur im Beobachtungsgebiet möglich.
Die Allgemeinverfügung (PDF-Dokument, 196,88 KB, 09.04.2021) tritt am Samstag, 10. April 2021 in Kraft. Sie ist auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter der Rubrik „Allgemeinverfügungen“ veröffentlicht, die Sperrbezirke und die Beobachtungsgebiete sind auf einer Karte (PNG-Bilddatei, 784,84 KB, 09.04.2021) eingezeichnet.
Von den untersuchten Verdachtsfällen bei Wildvögeln hat sich bisher nur ein Befund bestätigt: Bei einem Gänsesäger wurde das entsprechende Virus festgestellt.