Archiv 2021: Landkreis Emmendingen

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7-Tage-Inzidenz im Landkreis Emmendingen erneut unter 100

Erstelldatum09.04.2021

An fünf Tagen in Folge lag der Wert der 7-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 100. Ab dem morgigen Samstag, 10. April 2021, gelten wieder Lockerungen.

Seit Ostermontag, 5. April 2021 liegt der Wert der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Emmendingen an fünf Tagen in Folge unter dem Wert von 100 - am Freitag, 9. April 2021 betrug die Inzidenz 87,1. Dies hat das Gesundheitsamt im Landkreis am Freitagabend, 9. April 2021 festgestellt. Das Landratsamt Emmendingen hat deshalb eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der einige Lockerungen in Kraft treten. Sie gelten bereits ab Samstag, 10. April 2021.

  • Einzelhandel wieder mit Terminshopping („Click and Meet)“
  • Museen und Galerien können mit Terminbuchung öffnen
  • Körpernahe Dienstleistungen mit Terminbuchung möglich
  • Sport in Sportanlagen mit fünf Personen aus zwei Haushalten
  • Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert. Nach wie vor können sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht mitberechnet werden. Getrenntlebende Paare gelten dabei als ein Haushalt.
  • Beim Einzelhandel ist wieder Terminshopping („Click and Meet“) zulässig: Kunden können nach vorheriger Terminbuchung das Geschäft für einen fest begrenzten Zeitraum mit Angabe der Kontaktdaten für die Kontaktnachverfolgung und unter Begrenzung der Kundenzahl betreten. Dies gilt auch für den Buchhandel.
  • Wie bisher geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Wochenmärkte, Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien Ausgabestellen der Tafeln, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Babyfachmärkte, Tankstellen, Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf für öffentliche Verkehrsmittel. Reinigungen und Waschsalons, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte, der Großhandel, Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau- und Raiffeisenmärkte bleiben offen.
  • Museen und Galerien können mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung für den Publikumsverkehr öffnen, dies gilt auch für zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport zulässig für bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten; Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
  • Betriebe zur sogenannten Erbringung körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflege sowie auch Sonnenstudios dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Es ist eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
  • Friseure und Barbershops bleiben geöffnet, dies gilt auch unabhängig von einer Eintragung in der Handwerksrolle.
  • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Präsenz-Unterricht im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen anbieten.

Die Lockerungen werden wieder zurückgenommen, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 überschreitet. Diese sogenannte „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Werktag in Kraft.

Die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte und eine Übersicht für jeweils sieben Tage werden täglich auf der Seite des Landratsamtes Emmendingen www.landkreis-emmendingen.de veröffentlicht.

Feststellung der Inzidenz unter 100 (PDF-Dokument, 129,62 KB, 09.04.2021)