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Sperrbezirke zur Geflügelpest sind aufgehoben
Erstelldatum06.05.2021
Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Geflügelpest geändert. Sperrbezirke werden zum 6. Mai 2021 aufgehoben, die Beobachtungsgebiete entfallen nach dem 14. Mai 2021.
Die im April wegen der Geflügelpest ausgewiesenen Sperrbezirke im Elz- und Simonswäldertal und am Kaiserstuhl werden zum 6. Mai 2021 aufgehoben. Damit endet die Stallpflicht für Geflügel, die vom Landratsamt am 9. April 2021 mit einer Allgemeinverfügung für insgesamt zehn Geflügelhalter in Yach, Haslachsimonswald und Altsimonswald sowie am Kaiserstuhl in Bahlingen, NImburg und einem kleinen Bereich von Endingen angeordnet worden war.
Noch bis einschließlich 14. Mai 2021 bleiben diese Betriebe aber in einem Beobachtungsgebiet, in dem bestimmte Regeln zur Eindämmung der Geflügelpest gelten: Geflügel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier und tierische Nebenprodukte von Geflügel dürfen weder in einen Bestand noch aus diesem heraus verbracht werden. Diese Regeln müssen schon seit April und noch bis einschließlich 14. Mai 2021 weitere 400 Geflügelhalter beachten, die ebenfalls in einem Beobachtungsgebiet liegen. Dazu zählen Denzlingen, Reute, Vörstetten, Emmendingen mit Kollmarsreute, Mundingen und Wasser, Sexau, Waldkirch mit Buchholz, Teningen mit NImburg, Köndringen und Heimbach, Malterdingen, Kenzingen mit Hecklingen, Bahlingen, Riegel, Endingen mit Amoltern, Königschaffhausen und Kiechlinsbergen, Forchheim, Sasbach mit Jechtingen und Leiselheim, Weisweil und Wyhl.
Die Beobachtungsgebiete und die dort geltenden Schutzmaßnahmen werden mit Ablauf des 14. Mai 2021 somit im ganzen Landkreis aufgehoben. Dies hat das Landratsamt in einer Allgemeinverfügung festgelegt, die am 6. Mai 2021 in Kraft tritt. Sie ist auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter der Rubrik Allgemeinverfügungen (PDF-Dokument, 158,98 KB, 06.05.2021) veröffentlicht.