Archiv 2021: Landkreis Emmendingen

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Öffnungsstufe 2 bringt weitere Lockerungen ab Samstag, 29. Mai 2021

Erstelldatum28.05.2021

Dank der guten Entwicklung der Inzidenzzahlen kommt es im Landkreis Emmendingen ab dem 29. Mai 2021 zu weiteren Lockerungen.

Aufgrund der guten Entwicklung der Inzidenzahlen in den vergangenen 14 Tagen gelten im Landkreis Emmendingen ab Samstag, 29. Mai 2021 weitere Lockerungen – vor allem mit mehr Zuschauern im kulturellen Bereich, längeren Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr in der Gastronomie und auch der Betrieb von Sportanlagen und Fitnessstudios für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport ist wieder möglich.

Ab Samstag gelten zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen folgende Regelungen:

  • Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen mit 250 Besuchern im Freien oder 100 Besuchern in Innenräumen; dies gilt auch für Veranstaltungen der Breitenkultur (Amateurmusik und –theater) sowie den Probebetrieb
     
  • Gastronomie darf jetzt von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr öffnen
     
  • Spitzen- oder Profisportveranstaltungen sind mit bis zu 250 Zuschauern sowohl innen als auch im Freien möglich
     
  • In Kirchen und bei Veranstaltungen zur Religionsausübung von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften ist Gemeindegesang in geschlossenen Räumen erlaubt
     
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen können mit bis zu 20 Schülerinnen und Schülern betrieben werden
     
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse und ähnliche Veranstaltungen sind mit einer Flächenbegrenzung von 20 qm pro Person möglich, wobei die Mindestfläche pro Besucher sich auf die für die Besucher zugängliche Ausstellungsfläche bezieht
     
  • Sportanlagen, Sportstätten sowie Fitness- und Yogastudios dürfen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit max. 20 qm pro Person betrieben werden
     
  • Bäder, Saunen und vergleichbaren Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben dürfen jetzt auch im Innenbereich mit einer Flächenbegrenzung von 20 qm pro Person betrieben werden. Der Betrieb von Saunen und ähnliche Einrichtungen ist für bis zu 10 Personen zulässig. Die Innenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Hallenbädern dürfen mit einer Flächenbegrenzung von 20 qm pro Person betrieben werden.
     
  • Veranstaltungen im Studienbetrieb von Hochschulen in Präsenzform mit bis zu 100 Teilnehmern
 

Für den Zutritt zu den genannten Einrichtungen und Betrieben und die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten ist der Nachweis eines gültigen Schnelltests, einer vollständigen Impfung oder vollständigen Genesung erforderlich, auch die Maskenpflicht gilt entsprechend.

Die Lockerungen nach der sogenannten Öffnungsstufe 2 wurden vom Landratsamt Emmendingen am Freitag, 28. Mai 2021 per Bekanntmachung veröffentlicht, sie treten am folgenden Tag, also ab Samstag in Kraft.

Voraussetzung für die Öffnungsstufe 2 ist, dass die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz an den vergangenen 14 aufeinanderfolgenden Tagen im Durchschnitt gesunken ist oder den Schwellenwert einer 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten hat. Beide Fälle sind im Landkreis Emmendingen gegeben: Am 15. Mai 2021, dem ersten Tag von Öffnungsstufe 1 - betrug der Inzidenzwert 42,7. Im Durchschnitt lag er in den beiden vergangenen Wochen bei 29,1. Auch der 50-er-Inzidenzschwellenwert wurde im maßgeblichen Zeitraum im Landkreis Emmendingen nicht überschritten.

Zur Bekanntmachung (PDF-Dokument, 138,63 KB, 28.05.2021).