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Inzidenz unter 35 ermöglicht im Landkreis Emmendingen weitere Lockerungen
Erstelldatum06.06.2021
Ohne Test ins Freibad und im Restaurant draußen essen - die neue Corona-Verordnung der Landesregierung sorgt für weitere Erleichterungen.
Wer ins Freibad will, nach der Radtour im Biergarten einkehrt oder im Restaurant auf der Terrasse speist, braucht ab Montag, 7. Juni 2021 im Landkreis Emmendingen keinen Test mehr und muss auch keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Zu Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien dürfen jetzt wieder bis zu 750 Besucherinnen und Besucher kommen.
Diese weiteren Lockerungen hat die Landesregierung in der neuen Corona-Verordnung verfügt. Sie gelten für alle Stadt- und Landkreise, bei denen die 7-Tage-Inzidenz in den vergangen fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 35 Fällen je 100.000 Personen geblieben ist.
Seit dem 26. Mai stabil unter einer Inzidenz von 20
Der Landkreis Emmendingen hat diesen Wert mit 34,9 erstmals am 17. Mai 2021 erreicht und seither auch nicht mehr überschritten. Seit dem 26. Mai 2021 liegt der Wert sogar stabil unter einer Inzidenz von 20. Zuletzt betrug die 7-Inzidenz am Sonntag, 6. Juni 2021 nach der maßgeblichen Meldung des Robert-Koch-Instituts 13,8.
Die Landesregierung hatte die neue Inzidenzstufe von 35 am vergangenen Donnerstag (Fronleichnam) verkündet und den betroffenen Landkreisen ermöglicht, sie schon zum Wochenanfang umzusetzen. Der Landkreis Emmendingen hat hierzu am Sonntag, 6. Juni 2021 eine Bekanntmachung veröffentlicht.
Darin ist geregelt, dass für den Besuch von Freibädern, für die Außengastronomie und Kulturveranstaltungen im Freien kein Test mehr vorgelegt werden muss und auch der Nachweis der zweifachen Impfung oder der Genesung entfällt.
Test, vollständige Impfung oder genesung erforderlich
In gastronomischen Betrieben können wieder bis zu 50 Menschen unter Einhaltung der Hygienevorgaben feiern, hier sind jedoch ein Test, eine vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Tanzveranstaltungen sind noch nicht erlaubt.
Bei Sportwettkämpfen im Freien können künftig wieder bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauer für die nötige Stimmung sorgen bei Veranstaltungen des Amateur-, Profi- oder Spitzensport.
Auch bei Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder bis zu 750 Gäste möglich. Diese Zahl gilt auch für Veranstaltungen, die – wie es die Landesregierung festgelegt hat - der Aufrechterhaltung des Arbeits- Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen.
Der Besuch von Messen und Ausstellungen ist mit Publikum möglich, hier werden für die zulässige Gesamtzahl der maximalen Besucherinnen und Besucher eine Fläche von sieben Quadratmetern je Person berechnet.
Hier geht es zur Öffentlichen Bekanntmachung. (PDF-Dokument, 114,60 KB, 06.06.2021)