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Aktueller Lagebericht: Inzidenz geht weiter runter, trotzdem wachsam bleiben
Erstelldatum11.06.2021
Für den Landkreis Emmendingen wurden im Berichtszeitraum vom 04.06. bis 10.06.2021 beim Robert-Koch-Institut zwölf SARS-CoV-2-Virus-Infektionen neu registriert.
Der Wert der sog. 7-Tage-Inzidenz (d.h. die Zahl der labornachgewiesenen Infektionsfälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) lag am Donnerstag, 10. Juni 2021, bei 7,2 und ist damit im Vergleich zur Vorwoche (16,8) deutlich rückläufig. Wie bereits seit Wochen liegt der Wert auch unter dem aktuellen Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg (25,9). Landesweit verzeichnet der Landkreis Emmendingen im Vergleich mit anderen Landkreisen seit drei Tagen den niedrigsten Inzidenzwert.
Das Landratsamt Emmendingen hat am Sonntag, 6. Juni 2021 bekannt gegeben, dass ab Sonntag, 7. Juni 2021 im Landkreis Emmendingen die Regelungen des § 21 Absatz5a, Nr. 1-4 CoronaVO und somit weitere Lockerungen gelten.
Wie im Vorberichtzeitraum war auch in der aktuellen Woche eine Kindertageseinrichtung aufgrund eines Infektionsfalls von Absonderungen betroffen. Weitere relevante größere Häufungsgeschehen in anderen Einrichtungen wurden nicht verzeichnet.
Geltende Regelungen weiter einhalten
Die Zahl enger Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne und Überwachung ist im Wochenvergleich angestiegen (64, Vorwoche 32). In etwa der Hälfte aller Fälle konnte das Gesundheitsamt im Nachhinein die Infektionsquelle ermitteln, was unterstreicht, dass sich ein unkontrolliertes Auftreten von Fällen – wenn auch in immer geringerem Maße im Gang befindet. Dies und die unternommenen Öffnungsschritte machen es aus Sicht des Gesundheitsamts nach wie vor dringend erforderlich, die geltenden Regelungen und Hygienevorgaben streng einzuhalten, um die positive Entwicklung nicht zu gefährden. Letztlich kann besonders aufgrund der langen Inkubationszeiten, gerade der dominierenden Virusvarianten, jeweils frühestens ab ca. zwei bis drei Wochen nach entsprechenden Lockerungen festgestellt werden, ob und ggf. welche Auswirkungen auf das regionale Infektionsgeschehen resultieren. Die Infektionsfälle verteilen sich auf vier der 23 Gemeinden und Städte im Landkreis. Es war ein Todesfall zu verzeichnen.
Im Kreiskrankenhaus Emmendingen wird aktuell eine Person mit COVID-Erkrankung behandelt, sie befindet sich nicht auf der Intensivstation.
Anzahl der Bürgertestungen
In den kommunalen und privaten Teststellen im Landkreis wurden in der Woche vom
44.593 Bürgertestungen durchgeführt (Vorwoche 38.048); davon waren 28 Tests positiv. (Stand 8. Juni 2021).
Geimpfte Personen im Kreisimpfzentrum (KIZ) in Kenzingen
Im Kreisimpfzentrum in Kenzingen (KIZ) und von den mobilen Impfteams wurden seit dem 22. Januar bis einschließlich 10.06. 2021 insgesamt 58.612 Impfungen durchgeführt, davon 20.834 Zweitimpfungen.
In den mittlerweile 101 Impfpraxen im Landkreis Emmendingen wurden bis einschließlich 10. Juni 2021 insgesamt 33.763 Impfungen durchgeführt, davon 10.128 Zweitimpfungen.
Laut den aktuellen Zahlen des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg (Stand: 6. Juni 2021) haben von den 166.780 Menschen, die im Landkreis leben, 88.109 Personen schon eine erste Impfung in einem Impfzentrum oder bei ihrem Hausarzt erhalten. Das entspricht 52,8 Prozent der Bevölkerung. Im Landesdurchschnitt sind inzwischen 43,5 Prozent der Bevölkerung gegen Covid-19 geimpft. Auch bei den Zweitimpfungen liegt der Landkreis Emmendingen vorne: 43.658 Menschen sind bereits zum zweiten Mal geimpft und verfügen damit über eine volle Immunisierung. Damit sind 26,2 Prozent der Menschen im Landkreis vollständig geimpft. Landesweit sind es 20,5 Prozent.
Bei den Zahlen des Sozialministeriums werden Impfungen in den Impfzentren und durch die Mobilen Teams mit der Postleitzahl des Wohnorts der Geimpften erfasst. Dadurch kommt es zu Abweichungen gegenüber den Zahlen der Kreisimpfzentren, die ihre Gesamtzahlen unabhängig von der Postleitzahl der Geimpften angeben. Die statistische Erfassung für die Arztpraxen ist vereinfacht, um den bürokratischen Aufwand für die Arztpraxen möglichst gering zu halten. Impfungen bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werden daher nur mit der Postleitzahl der Praxis angegeben.