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Kreisimpfstützpunkt Kenzingen öffnet am 1. Dezember 2021
Erstelldatum29.11.2021
Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 ist der Kreisimpfstützpunkt in Kenzingen jeden Tag außer Sonntag in Betrieb: Montag bis Freitag 15 bis 19 Uhr, samstags 10 bis 14 Uhr.
Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, wird im ehemaligen ALDI in Kenzingen wieder geimpft: Ab 15:00 Uhr beginnen an diesem Tag die Impfungen, die ab dann regelmäßig angeboten werden. Vier Stunden täglich ist der Kreisimpfstützpunkt geöffnet: Montag bis Freitag jeweils von 15:00 bis 19:00 Uhr sowie jeden Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Die Räumlichkeiten in der Industriestraße 26 sind geblieben, der Name hat sich jedoch geändert: Aus dem Kreisimpfzentrum (KIZ), das bis 30. September 2021 in Betrieb war, wird jetzt der neue Kreisimpfstützpunkt (KIS). Er wird vom Landkreis Emmendingen mit eigenem Personal betrieben. Für den Impftag vor zwei Wochen war noch ein Mobiles Impfteam aus der Ortenau im Einsatz.
Am Montagnachmittag gab es grünes Licht für den Start schon an diesem Mittwoch, weil die Vorbereitungen für Personaleinsatz, Ausstattung und EDV-Unterstützung schneller abgeschlossen werden konnten.
Zweiter Kreisimpfstützpunkt in Betrieb
Mit Kenzingen geht innerhalb weniger Tage der zweite Kreisimpfstützpunkt des Landkreises in Betrieb. Seit Samstag läuft das Impfen bereits in der Stadthalle in Waldkirch. An beiden Standorten sollen täglich jeweils rund 300 Impfungen vorgenommen werden.
Auch in Kenzingen werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. Als Impfstoff kommen Biontech-Pfizer für Menschen unter 30 Jahren und Moderna für Menschen über 30 Jahre zum Einsatz. Der zeitliche Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung soll in der Regel mindestens sechs Monate betragen. Wer seine erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten hat, kann schon nach vier Wochen die Booster-Impfung bekommen.
Wartemarken statt Reservierung
Für den Besuch der Kreisimpfstützpunkte sowohl in Kenzingen als auch in Waldkirch ist keine Terminbuchung erforderlich. Es werden Wartemarken verteilt, mit denen die Reihenfolge für die Impfung geregelt ist. Als Nachweis für die erfolgte Impfung gibt es beim Verlassen des Kreisimpfstützpunktes einen Ausdruck mit dem QR-Code.