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Aktueller Covid-19-Lagebericht: Durchscnittsalter der neu registrierten Fälle liegt momentan bei 38 Jahren
Erstelldatum17.12.2021
Für den Landkreis Emmendingen wurden im Berichtszeitraum vom 10. bis 16. Dezember 2021 401 neue SARS-CoV-2-Fälle registriert.
Für den Landkreis Emmendingen wurden im Berichtszeitraum vom 10. bis 16. Dezember 2021 401 neue SARS-CoV-2-Fälle registriert. (Vorwoche: 605). Der Wert der sogenannten 7-Tage-Inzidenz (d.h. die Zahl der labornachgewiesenen Infektionsfälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) sinkt deutlich auf nun 240,3 (Vorwoche 362,6). Somit ist auch im Landkreis Emmendingen wie im Landestrend eine weitere signifikante Reduktion der gemeldeten Fallzahlen auf allerdings im Vergleich zu den ersten drei „Wellen“ und im Vergleich zur Vorweihnachtswoche 2020 unverändert hohem Niveau festzustellen.
Das mittlere Alter der neu registrierten Fälle liegt momentan bei 38 Jahren (mit einer Spanne von wenigen Monaten bis 94 Jahre). Unverändert ist die unkontrollierte Ausbreitung in allen Altersgruppen feststellbar, allerdings weiterhin mit einem deutlichen Schwerpunkt bei Kindern. So errechnet das RKI für den Landkreis in der Altersgruppe 5 bis 14 Jahre eine Inzidenz von 523,3, in der Gruppe 35 bis 59 Jahre beträgt sie 268,3. Bürgerinnen und Bürger nahezu aller Gemeinden und Städte sind im Landkreis von Neuinfektionen betroffen. In der Berichtswoche wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Todesfall gemeldet (Altersdekade 80 –90 Jahre).
Neue Fälle waren in 16 Schulen und vier Kitas zu verzeichnen. In einer Einrichtung wurde ein Ausbruchsgeschehen neu gemeldet. Dort wurde eine Absonderung des Klassen- bzw. Gruppenverbandes erforderlich.
Der momentan anhaltende Rückgang neu bekanntgewordener Infektionsfälle bei allerdings unverändert sehr hohen Inzidenzen in der laufenden „vierten Welle“ stellt aus Sicht des Gesundheitsamts weiterhin noch keine tatsächliche und nachhaltige Trendumkehr oder gar einen Grund für eine Entwarnung dar. Momentan ist anhand der landesweiten Datenanalysen (z.B. „R-Wert“) zwar durchaus anzunehmen, dass sich der erfreulich erscheinende Trend in den Tagen bis Weihnachten noch etwas fortsetzen könnte. Die zuständigen Landes- und Bundesstellen haben aber bekanntlich auf ein begründetes Risiko hingewiesen, dass sich z.B. durch die europaweite Ausbreitung der Omikron-Variante binnen weniger Wochen nach der Jahreswende eine erneute und deutliche Verschlechterung ergeben könnte.
Vor diesem Hintergrund bittet das Gesundheitsamt die Bevölkerung einmal mehr und weiterhin eindringlich, die nicht erforderlichen persönlichen Kontakte möglichst zu reduzieren, die Impfangebote wahrzunehmen und die gut bekannten Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen sorgfältig zu beachten.
Seit Mittwoch, 15. Dezember, gelten landesweit neue Regelungen für nachweislich infizierte Bürgerinnen und Bürger, deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Für Infizierte gilt in der Regel eine Absonderungsdauer von zehn Tagen nach dem Erstnachweis, für nicht immunisierte haushaltsangehörige Kontaktpersonen 14 Tage. Diese Absonderungspflichten gelten unverändert ohne gesonderte behördliche Mitteilung oder Aufforderung. Die sehr ausführlichen Bürgerinformationen hierzu finden sich unter:
Im Kreiskrankenhaus werden aktuell zehn Patientinnen und Patienten mit COVID-Erkrankung behandelt, vier davon auf der Intensivstation.
Entwicklung der Gesamtlage seit Beginn der Pandemie
Bestätigte Fälle: 11.420 (Datenmitteilung der Landesmeldebehörde Stand 16.12.2021)
Verstorbene: 188 (Datenmitteilung der Landesmeldebehörde Stand 16.12.2021)
Anzahl gemeldeter Bürgertestungen (nach § 4a TestV):
November 2021 (Stichtag Datenmeldung an das Gesundheitsamt 10.12.2021):
Anzahl Testungen: 35.673 (Vormonat: 22.471)
Davon positive Testergebnisse: 106 (Vormonat: 45)
Bis zum Stichtag 15.12.2021 (Ende der Frist zur möglichen Beauftragung von Bürgerteststellen nach der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums) wurden durch das Gesundheitsamt 58 Leistungserbringer mit der Durchführung von öffentlich zugänglichen Bürgertestungen im Landkreis beauftragt.