Archiv 2021: Landkreis Emmendingen

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Start des Kreisimpfzentrums Kenzingen auf 22. Januar 2021 verschoben

Erstelldatum07.01.2021

Das Land Baden-Württemberg hat den Betriebsbeginn für alle Kreisimpfzentren im Land auf den 22. Januar 2021 verschoben. Grund sind die Impfstofflieferungen des Bundes

Start des Kreisimpfzentrums verschiebt sich auf 22. Januar 2021

Der für den 15. Januar 2021 vorgesehene Start in den Impfzentren in Baden-Württemberg verschiebt sich um eine Woche auf den 22. Januar 2021. Das hat das Land Baden-Württemberg am Donnerstag, 7. Januar 2021 mitgeteilt. Als Grund hierfür nennt das Ministerium für Soziales und Integration die Impfstofflieferungen durch den Bund. Deshalb kann das Kreisimpfzentrum des Landkreises Emmendingen in Kenzingen ebenfalls erst am 22. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen. Die Vorbereitungen hier lagen bisher genau im Plan. Die spätere Inbetriebnahme will der Landkreis jetzt für einen vorherigen Probelauf nutzen.  

Zentrale Impfzentren und Kreisimpfzentren im Land

Nach der Impfstrategie des Landes Baden-Württemberg erfolgen die Impfungen gegen Sars-CoV2 in Zentralen Impfzentren (ZIZ) und in Kreisimpfzentren (KIZ).

In jedem Regierungsbezirk sind zwei ZIZ eingerichtet, im Regierungsbezirk Freiburg sind Freiburg und Offenburg die Standorte. Sie haben am 27. Dezember 2020 den Betrieb aufgenommen. Der Landkreis Emmendingen ist organisatorisch dem ZIZ in Offenburg zugeordnet. Zum Impfstart im Land wurden über das ZIZ am 27. Dezember 2020 die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal des Seniorenzentrums an der Elz in Kollmarsreute geimpft. In dieser Woche wurden zudem ca. 180 Mitarbeitende des Kreiskrankenhauses Emmendingen geimpft.

Die Arbeit der ZIZ und KIZ wird durch dort angesiedelte mobile Impfteams (MIT) unterstützt, die vor Ort in den stationären Einrichtungen im Landkreis impfen.

Das Kreisimpfzentrum wird vom Landkreis Emmendingen im Auftrag des Landes Baden-Württemberg betrieben. Der Betrieb ist derzeit bis Ende Juni 2021 vorgesehen.

Kreisimpfzentrum im ehemaligen ALDI-Markt in Kenzingen

Der Landkreis Emmendingen richtet im ehemaligen ALDI-Markt in der Industriestraße 26 sein Kreisimpfzentrum ein. Das Gebäude liegt im Industriegebiet, verfügt über eine gute Verkehrsanbindung, ausreichend Parkplätze und ist ebenerdig und barrierefrei erreichbar. Mit 1.200 Quadratmetern Fläche bietet die Halle die benötigten Räume, Lager- und Büroflächen sowie Wartebereiche für Empfang und Registrierung der Impflinge, für die Impfstoffaufbereitung, die Beratung und Impfung sowie den Ruhebereich nach der Impfung. Im Gebäude befinden sich sanitäre Anlagen.  

Die organisatorische Leitung des KIZ hat Andrej Hog, die ärztliche Leitung übernimmt Dr. Dirk Kölblin, Pandemiebeauftragter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Professionelle Einrichtung und Ausstattung des KIZ

Eine Messebaufirma hat den Innenausbau und die Möblierung vorgenommen. Diese Arbeiten wurden termingerecht Anfang Januar abgeschlossen, in den nächsten Tagen folgt die Ausstattung und technische Vernetzung im Gebäude. Im Kreisimpfzentrum sorgen insgesamt acht Impfkabinen für einen zügigen Ablauf des Impfvorgangs.

Große Resonanz auf Aufrufe zur Personalgewinnung

Für das benötigte Personal wurden im Dezember mit großem Erfolg Aufrufe in den Medien gestartet. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die Landesärztekammer suchten die Ärzte und das medizinische Fachpersonal, hierfür gingen bei der KV rund 250 Meldungen ein. Der Landkreis Emmendingen und das Deutsche Rote Kreuz nahmen auf einem eigens dafür eingerichteten Tool die Bewerbungen für Pharmazeutische Assistenten (PTA) und Apothekerinnen und Apotheker zur Aufbereitung des Impfstoffes sowie für die weiteren Tätigkeiten wie Registrierung, Dokumentation, Organisation, Betreuung der zu impfenden Personen, Hilfspersonal usw. entgegen. Hier gingen ca. 600   Bewerbungen ein. Außerdem sind ein Sicherheitsdienst und Reinigungskräfte im Einsatz. Angehörige der Bundeswehr aus dem Programm „Helfende Hände“ unterstützen das Kreisimpfzentrum bei der Registrierung der zu impfenden Personen.

Zum Betriebsstart sind bei einer vierstündigen Schicht rund 30 Personen im Einsatz. Mit der zur Verfügung stehenden Menge des Impfstoffes werden die Betriebszeiten und das Personal entsprechend angepasst. Maximal sind täglich drei Schichten zu je vier Stunden möglich.

Beim Betriebsstart zunächst vier Stunden täglich geöffnet

Das Kreisimpfzentrum nimmt jetzt am Freitag, 22. Januar 2021 seinen Betrieb auf. Es ist ab diesem Tag zunächst von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Mit zunehmender Menge an Impfstoff werden die Betriebszeiten ausgeweitet. Das Land Baden-Württemberg hat in seiner Impfstrategie maximale tägliche Öffnungszeiten von 7:00 bis 21:00 Uhr vorgesehen. Bei dieser Vollauslastung sind drei Betriebsschichten am Tag möglich.

Zahl der Impfungen

Der Landkreis erhält ab der dritten Januarwoche wöchentlich 975 Impfdosen vom Land. Die Hälfte des Impfstoffs muss für eine zweite Impfung reserviert werden, die drei Wochen nach der ersten Impfung erfolgen soll.

Damit können zum Betriebsstart zunächst wöchentlich lediglich 487 Impfungen pro Woche bzw.  rund 100 Impfungen am Tag durchgeführt werden. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit des Impfstoffes erhöhen sich somit auch die Impfungen. Nach der Impfstrategie des Landes sollen täglich bis zu 750 Impfungen möglich sein.

Personen über 80 Jahre und Bewohner und Personal

Im Landkreis Emmendingen leben rund 167.000 Personen, davon sind 48.000 Personen älter als 60 Jahre – dieser Personenkreis soll nach der Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung in drei verschiedenen Gruppen und Altersphasen nacheinander geimpft werden. Danach folgt dann die restliche Bevölkerung. Als erstes wird der Personenkreis der Gruppe 1 mit Menschen über 80 Jahren geimpft.

Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben (im Landkreis Emmendingen sind dies ca. 11.000 Personen)
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Gruppe 2: Personen mit hoher Priorität:

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (im Landkreis Emmendingen zählen hierzu ca. 15.000 Personen)
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation.
  • eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen oder von schwangeren Personen.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
  • Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.

Gruppe 3: Personen mit erhöhter Priorität

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben (im Landkreis Emmendingen sind dies ca. 22.000 Personen)
  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung.
  • Personen mit chronischer Lebererkrankung.
  • Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion.
  • Personen mit Diabetes mellitus, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension.
  • Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex.
  • Personen mit Krebserkrankungen.
  • Personen mit COPD oder Asthma bronchiale.
  • Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen.
  • Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen.
  • In den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz.Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut.
  • Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
  • Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind.
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
 

Mobile Impfteams (MIT) im Einsatz

Die Impfung der rund 1.200 Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Einrichtungen im Landkreis erfolgt durch sogenannten Mobile Impfteams (MIT) des Kreisimpfzentrums, die die einzelnen Heime aufsuchen. Auch die rund 1.300 Pflegekräfte in den stationären Einrichtungen sowie die rund 800 Mitarbeitenden der ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen werden über das Kreisimpfzentrum geimpft.

Eine Impfung von pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Wohnung ist derzeit nach den Vorgaben der Landesregierung nicht möglich. Im Handlungsleitfaden des Sozialministeriums heißt es hierzu: „Sofern diese Personen die Impfzentren mangels Mobilität nicht aufsuchen können, erfolgt die Impfung zu einem späteren Zeitpunkt voraussichtlich im Rahmen der Regelversorgung“.

   

Für den Besuch im Impfzentrum eine gute Stunde Zeit einplanen  

Die Prüfung des Impfanspruchs erfolgt im Kreisimpfzentrum, deshalb müssen hierzu der Personalausweis und die Krankenversicherungskarte mitgebracht werden sowie ein Impfausweis, falls vorhanden.  Die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

Mit einem Film werden die Impflinge nach der Registrierung informiert. Im Anschluss folgt in einer Impfkabine durch einen Arzt die Impfaufklärung und dann die eigentliche Impfung durch eine medizinische Fachkraft. Nach einer bis zu 30-minütigen Ruhe- und Beobachtungszeit in einem Ruheraum kann die geimpfte Person das KIZ wieder verlassen. Insgesamt sollten für den Besuch im Kreisimpfzentrum eine gute Stunde Zeit eingeplant werden.

Besuch im Impfzentrum mit Mund- und Nasenschutz

Im Impfzentrum gelten die AHA-Regeln zum Schutz vor Corona: Abstand halten, Hygieneregeln befolgen und einen Mund-Nasenschutz tragen. Für ausreichende Belüftung ist im Impfzentrum gesorgt.

Derzeit noch keine Reservierung von Impfterminen für Kenzingen

Eine Impfung im Kreisimpfzentrum ist nur mit einem gebuchten Termin und bei Erfüllung der Anspruchsberechtigung möglich. Derzeit können jedoch noch keine Termine für das Kreisimpfzentrum in Kenzingen gebucht werden, da eine hierfür erforderliche Software des Landes noch nicht bereitgestellt ist. Sie soll bis zum 18. Januar 2021 zur Verfügung stehen. Sobald Reservierungen möglich sind, können sie über die Impftermin-Servicehotline des Landes unter der zentralen Rufnummer 116 117 sowie online über www.impfterminservice.de vorgenommen werden. Das Landratsamt informiert über die Medien, seine Internetseite und auf Instagram, sobald die Reservierungen freigeschaltet sind.

Impftermine können derzeit jedoch nach Verfügbarkeit für die Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Offenburg und Freiburg gebucht werden.

Informationen auf der Internetseite des Landkreises Emmendingen

Das Landratsamt informiert auf der Internetseite www.landkreis-emmendingen.de über das Kreisinformationszentrum in Kenzingen. Auf dieser Seite werden über einen Link zum Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg auch allgemeine Fragen zum Impfen beantwortet.

Fragen und Antworten rund ums Impfen gegen Corona

Auf den Seiten der Landesregierung Baden-Württemberg sind FAQs rund ums Impfen und den Impfzentren zusammengestellt, beispielsweise wo sich die Imofzentren befinden, wer geimpft wird und ab wann man sich impfen lassen kann.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/